Seit dem 02. Dezember 2024 sind alle Gerichte der Niedersächsischen Verwaltungsgerichtsbarkeit auf das elektronische Aktensystem e²A umgestellt, das eine noch sicherere und effektivere digitale Datenverarbeitung ermöglicht. Damit werden in Niedersachsen nunmehr an allen Verwaltungsgerichten die neuen Akten nur noch digital geführt.
Nachdem das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht im September 2023 die elektronische Gerichtsakte e²A eingeführt hatte (vgl. Pressemitteilung vom 27.09.2023), wurde das neueAktensystem in der Folgezeit sukzessive an den sieben niedersächsischen Verwaltungsgerichten etabliert. Am heutigen Tag wurde die Umstellung der Aktenführung abgeschlossen. Damit hat die Niedersächsische Verwaltungsgerichtsbarkeit das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs, wonach die Prozessakten ab dem 1. Januar 2026 flächendeckend bei allen Staatsanwaltschaften und Gerichten ausschließlich elektronisch zu führen sind, bereits jetzt umgesetzt und damit einen bedeutsamen Beitrag zur Digitalisierung der Justiz geleistet.
Die zügige und gelungene Umstellung auf die elektronische Akte e²A geht dabei zum einen aufden engagierten Einsatz der für die Organisation und Koordinierung der Einführung zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gerichte und zum anderen aber auch auf die Beiträge aller Beschäftigten der Niedersächsischen Verwaltungsgerichtsbarkeit zurück, die sich gegenüber den sich ändernden technischen Anforderungen ausgesprochen aufgeschlossen gezeigt und die neueMethode der Datenverarbeitung aktiv angenommen haben.
Der Präsident des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts zum erfolgreichen Abschluss derUmstellung auf die neue digitale Akte: „Ich möchte den vielen Kolleginnen und Kollegen in der Niedersächsischen Verwaltungsgerichtbarkeit und des Zentralen IT-Betriebs der Niedersächsischen Justiz für ihr großes Engagement bei der Umstellung auf die elektronische Gerichtsakte danken. Die Änderung der Geschäftsabläufe auf eine vollständig digitale Arbeitsweise ist eine Herausforderung, die auch mit Mehrbelastungen für alle Beteiligtenverbunden ist. Gleichwohl bin ich mir sicher, dass wir uns alle an die neuen Arbeitsabläufeschnell gewöhnen werden, soweit dies nicht bereits schon geschehen ist. Als familienfreundliche Gerichtsbarkeit ist es mir ein Anliegen, unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern durch die ständige Verfügbarkeit der eAkte noch flexiblere Arbeitsformen anbieten können.„
OVG Niedersachsen, 02.12.2024