Präsident des Oberverwaltungsgerichts legt Jahresbericht 2022 vor: Verwaltungsgericht und Oberverwaltungsgericht kehren im Jahr 2022 zum Normalbetrieb zurück, erreichen hohe Erledigungszahlen und bauen Verfahrensbestände ab

Der Präsident des Oberverwaltungsgerichts, Prof. Peter Sperlich, hat heute den Jahresbericht für das
Jahr 2022 vorgelegt. Der Jahresbericht stellt die Geschäftsentwicklung beim Verwaltungsgericht und
Oberverwaltungsgericht ausführlich dar und gibt einen Überblick über wichtige Entscheidungen der
ersten und zweiten Instanz, die im Jahr 2022 getroffen wurden oder im Jahr 2023 zur Entscheidung
anstehen.

Die Verwaltungsgerichtsbarkeit konnte im Laufe des Jahres 2022 wieder zu einem Normalbetrieb zurückkehren, nachdem der Gerichtsalltag – einschließlich des Sitzungsbetriebs – in den Jahre 2020
und 2021 noch von zahlreichen coronabedingten Einschränkungen geprägt gewesen ist. Diese Normalisierung zeigt sich auch in der Geschäftsentwicklung des letzten Jahres. Nach der außergewöhnlich hohen Eingangsbelastung durch Asylverfahren und Verfahren im Zusammenhang mit „Coronamaßnahmen“ bewegten sich die Eingangszahlen im Jahr 2022 wieder in einem durchschnittlichen
Bereich.

Der Rückgang bei den Eingängen wurde am Verwaltungsgericht zu einer verstärkten Erledigung der
Asylverfahren, hier insbesondere der Altverfahren genutzt. Dies führte zu einem deutlichen Abbau der
Verfahrensbestände. Diese liegen beim Verwaltungsgericht erstmals seit 2016 wieder unter 2000 Verfahren. Damit dürfte auch der Zenit bei den Verfahrenslaufzeiten überschritten sein. Durch den erreichten Abbau der Bestände werden die Verfahrenslaufzeiten am Verwaltungsgericht künftig wieder
kürzer werden.

Auch beim Oberverwaltungsgericht liegen die Eingangszahlen nach zwei Jahren außergewöhnlich
hoher Verfahrenseingänge wieder in einem Normalbereich. Infolge der geringeren Belastung durch
Eingänge ist es dem Oberverwaltungsgericht erfreulicherweise gelungen, die in den Vorjahren sprunghaft angestiegenen Verfahrensbestände um rund 25 % zu reduzieren. Die Verfahrenslaufzeiten von
Hauptsacheverfahren am Oberverwaltungsgericht bewegen sich seit Jahren unter einem Jahr.

Der Jahresbericht ist ab sofort über die Internetseite des Oberverwaltungsgerichts abrufbar.

Quelle: Oberverwaltungsgericht Bremen, Pressemitteilung vom 6. April 2023

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