Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat die von der Polizei Berlin mit Bescheid vom 17. Mai 2023 ausgesprochene Untersagung der für den heutigen Tag unter dem Motto „Demonstration für das Grundrecht auf Versammlungs- und Meinungsfreiheit zum 75. Jahrestag der Nakba“ angemeldeten Versammlung noch in der Nacht aus den zutreffenden Gründen der Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin bestätigt.
Dieser Beschluss ist unanfechtbar.
Beschluss vom 20. Mai 2023 – OVG 1 S 45/23 –