Der Präsident des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg Joachim Buchheister hatte für den heutigen Tag zum Jahrespressegespräch 2025 eingeladen. Gegenstand des Pressegesprächs war die Geschäftsentwicklung beim Oberverwaltungsgericht und bei den Verwaltungsgerichten Berlin, Cottbus, Frankfurt (Oder) und Potsdam.

Herr Buchheister informierte darüber, dass sich die Geschäftslage des Oberverwaltungsgerichts im abgelaufenen Jahr als stabil erwiesen habe. So hätten sich die Eingänge und Erledigungen jeweils leicht erhöht. Im Gegensatz dazu sei bei den vier Verwaltungsgerichten ein zum Teil extremer Anstieg der neu eingegangenen Verfahren zu verzeichnen gewesen, der in bedeutendem Umfang auf die größere Zahl von asylrechtlichen Streitigkeiten zurückzuführen sei.

Im Jahr 2024 habe bei dem Oberverwaltungsgericht ein weiterer regulärer Senat seine Arbeit aufnehmen können, der sich mit Rechtsstreitigkeiten betreffend Windenergieanlagen und seit dem 1. Januar 2025 mit dem Energierecht insgesamt befasst. Dabei handelt es sich vor allem um Verfahren, deren Bearbeitung der Gesetzgeber besonders priorisiert hat.

Gegenstand des Gesprächs war zudem die Einführung der elektronischen Gerichtsakte bei dem Oberverwaltungsgericht und den Verwaltungsgerichten. Seit dem 15. November 2024 werden die Akten bei dem Oberverwaltungsgericht ausschließlich elektronisch bearbeitet. In diesem Zusammenhang betonte Herr Buchheister die besondere Bedeutung der IT-Sicherheit und die Notwendigkeit, den Gerichten die dafür erforderlichen Haushaltsmittel zu Verfügung zu stellen.

OVG Berlin, 27.03.2025

Cookie Consent mit Real Cookie Banner