Baden-Württembergs Ministerin der Justiz und für Migration Marion Gentges hat in einer Feierstunde im Weißen Saal des Neuen Schlosses in Stuttgart am Montag (23. Oktober) Dr. Andreas Singer offiziell in sein Amt als neuer Präsident des Oberlandesgerichts Stuttgart eingeführt. Er folgt in diesem Amt auf Cornelia Horz, die zuvor fünf Jahre lang an der Spitze des Oberlandesgerichts Stuttgart stand und am gestrigen Tag feierlich verabschiedet wurde.
Ministerin der Justiz und für Migration Marion Gentges würdigte die herausragenden Verdienste von Horz, die vor ihrem Jurastudium ein Rechtspflegerstudium abgeschlossen hatte und 1987 in den höheren Justizdienst eintrat. Nach Stationen unter anderem als Präsidentin des Justizprüfungsamts, Präsidentin der Landgerichte Ravensburg und Stuttgart leitete sie bis zum Jahr 2022 als erste Frau das Oberlandesgericht Stuttgart: „In nahezu zehn Jahren als Gerichtspräsidentin in Stuttgart haben Sie eine Ära geprägt. Mit der Ihnen eigenen Zugewandtheit, Ihrer Gesprächsbereitschaft und überaus großen Verlässlichkeit haben sie einen Stil gepflegt, der unsere Justiz bereichert hat und Wegweiser für unsere Zukunft ist. Ihr analytischer Verstand und Ihre Besonnenheit machten Sie zu einer herausragenden Führungskraft in der baden-württembergischen Justiz. Sie waren stets eine nahbare Präsidentin und während Ihrer gesamten Laufbahn eine leidenschaftliche Richterin. Für Ihren unermüdlichen Einsatz danke ich Ihnen von Herzen.“
An den neuen Oberlandesgerichtspräsidenten Dr. Andreas Singer gewandt sagte Gentges: „Sie haben schon vielfach unter Beweis gestellt, dass Sie Dinge anstoßen und Veränderungsprozesse begleiten können. Mit Ihrem herausragenden Organisationstalent und Ihrer breiten und vielfältigen Erfahrung in fachlichen und organisatorischen Bereichen wie auch bei Führungsaufgaben sind Sie bestens gerüstet für die herausfordernde Position als Präsident des Oberlandesgerichts Stuttgart. Ihre Weitsicht, Ihre Leistungsbereitschaft und herausragende fachliche Befähigung werden Ihnen auch für Ihr neues Amt wertvolle Dienste leisten.“
Mit Blick auf den demografischen Wandel, die Digitalisierung aller Lebensbereiche und den zunehmend zu beobachtenden Vertrauensverlust in staatliche Institutionen sagte Gentges: „Es warten viele Herausforderungen auf Sie und auf uns alle in der Justiz Baden-Württemberg, die wir gemeinsam angehen und bewältigen wollen und werden. In Ihrer Amtszeit wird es in vielen Bereichen um eine Neuaufstellung der Justiz gehen, die uns viele Ideen, Gedanken und Visionen abverlangen wird. Darüber, dass Sie, lieber Herr Dr. Singer, Ihren erheblichen Teil dazu beitragen werden, freue ich mich.“
Hintergrundinformation zu Dr. Andreas Singer:
Dr. Andreas Singer wurde 1971 in Stuttgart geboren und wuchs in Gerlingen auf. Nach dem Jurastudium in Tübingen und Leiden (Niederlande) und seinem Referendariat beim Landgericht Stuttgart, trat er 1998 in den Justizdienst ein. Dr. Singer war zunächst als Strafrichter beim Amtsgericht Stuttgart tätig, bevor sich eine vierjährige Abordnung an das Justizministerium anschloss, wo er zunächst im IT-Referat und später als Pressesprecher tätig war. Von 2003 bis 2006 war Dr. Singer erneut beim Landgericht Stuttgart tätig. Als Zivilrichter war er vor allem mit Presse-, Wettbewerbs- und Urheberrecht befasst. Daneben organisierte er als Geschäftsführer den 66. Deutschen Juristentag in Stuttgart. Anfang 2007 wurde Dr. Singer nach der Erprobungsabordnung zum Richter am Oberlandesgericht Stuttgart ernannt. Als Zivilrichter war er den Senaten für Gesellschaftsrecht zugewiesen. Im Oktober 2009 folgte die Ernennung zum Vizepräsidenten des Amtsgerichts Stuttgart. 2011 übernahm er die Leitung der Abteilung I des Justizministeriums. Die Abteilung ist für die 16.000 Beschäftigten der baden-württembergischen Justiz (ohne Justizvollzug), den Haushalt, die Organisation und die IT zuständig. 2018 wurde Dr. Singer zum Präsident des Landgerichts Stuttgart ernannt.
(c) JM Baden-Württemberg, 24.10.2023