Das Oberlandesgericht Oldenburg hat sich der landesweiten Initiative gegen geschlechtsspezifische Gewalt angeschlossen, die in Anlehnung an die UN-Kampagne „Orange the World“ durch die sog. „Orangene Bank“ auf sich aufmerksam macht. Die Präsidentin des Oberlandesgerichts, Anke van Hove, und die Gleichstellungsbeauftragte des Oberlandesgerichtsbezirk, Silke Osterthun, haben die neue Bank nun eingeweiht.
Die Bänke werden auf Initiative der Stiftung Opferhilfe Niedersachsen in der Justizvollzugsanstalt Hannover hergestellt und den Gerichten sowie verschiedenen Einrichtungen als Leihgabe überlassen. Auf der Bank findet sich ein Schild mit der Aufschrift „Kein Platz für Gewalt“ und einem QR-Code zur Internetpräsenz der Stiftung Opferhilfe Niedersachsen.
Gewalttaten mit geschlechtsspezifischem Hintergrund werden bislang zwar statistisch nicht gesondert erfasst. Einen näherungsweisen Eindruck von der Tragweite des Phänomens vermittelt jedoch Anzahl der Verfahren nach dem sog. Gewaltschutzgesetz (GewSchG), die auf Antrag der Opfer an den Amtsgerichten eingeleitet werden und physische sowie psychische Gewalt aber auch Nachstellungen („Stalking“) und häusliche Gewalt zum Gegenstand haben. Die Fallzahlen der Gewaltschutzverfahren sind im Bezirk des Oberlandesgerichts Oldenburg im Jahresvergleich konsequent angestiegen, zuletzt von insgesamt 1.249 Gewaltschutzanträgen in 2022 auf 1.354 Anträge im Jahr 2023 (+8% zum Vorjahr). Einzelheiten zeigt die nachfolgende Grafik:
Dazu die Präsidentin des Oberlandesgerichts, Anke van Hove:
„Geschlechtsspezifische Gewalt ist ein gesellschaftliches Problem, dem wir uns weiter entschlossen entgegenstellen müssen. Unsere gerichtliche Praxis zeigt nur einen Bruchteil der Fälle auf. Doch jeder dieser Einzelfälle offenbart, wie schlimm die Auswirkungen für die Betroffenen sein können. Die orangene Bank ist ein sichtbares Symbol der Solidarität mit den Opfern. Sie ist aber auch ein Signal an die Betroffenen: Sie alle stehen unter dem Schutz unserer Rechtsordnung, die aber erst helfen kann, wenn die Vorfälle uns bekannt werden.“
Die Meldung bietet zudem Anlass, auf die nachfolgenden Unterstützungsangebote hinzuweisen:
– Anträge nach dem Gewaltschutzgesetz können – auch ohne Rechtsbeistand – bei den Rechtsantragstellen der Amtsgerichte eingereicht werden. Dort können auch Anträge auf Verfahrenskostenhilfe gestellt werden.
– Allgemeine Auskünfte zu Zuständigkeiten, Verfahrensabläufen und Formularen etc. (jedoch keine Rechtsberatung im Einzelfall) erteilt der INFOService Niedersächsische Justiz unter der Telefonnummer (0800) 111 20 21 oder per E-Mail unter infoservice@justiz.niedersachsen.de
– Informationen zum Beratungs- und Unterstützungsangebot der Stiftung Opferhilfe Niedersachsen und der örtlichen Opferhilfebüros finden sich auf www.opferhilfe.niedersachsen.de.
– Das Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen ist unter der Telefonnummer 116 016 erreichbar.
– Eine zentrale Datenbank mit einer Suchunktion für wohnortnahe Angebote bietet der Niedersächsische Landesbeauftragte für Opferschutz unter www.opferschutz-niedersachsen.de an.
(c) OLG Oldenburg, 09.07.2024