Die IHK Nürnberg für Mittelfranken, die Rechtsanwaltskammer Nürnberg, das Oberlandesgericht Nürnberg und das Landgericht Nürnberg-Fürth vereinbaren das Kooperationsprojekt „Wirtschaftsmediation“.
Mit diesem Projekt füllen die Verantwortlichen der Industrie- und Handelskammer, der Rechtsanwaltskammer, des Oberlandesgerichts und des Landgerichts einen gesetzlich vorgezeichneten Weg mit Leben, einen bei diesen Gerichten anhängigen Zivilprozess mit Hilfe eines Vermittlers, der nicht Richter ist, beizulegen. Die Parteien können sich hierfür einen Fachmann, der besonders für solche Vermittlungsgespräche ausgebildet ist, selbst aussuchen. Häufig wird er auch Spezialkenntnisse mitbringen, die mit dem Prozessstoff im Zusammenhang stehen.
Die Parteien, deren Rechtsanwälte und der Vermittler treffen sich zu einem Gespräch am „runden Tisch“ außerhalb des Gerichts. Zunächst werden alle Bedürfnisse und Interessen erörtert. Danach geht es daran, gemeinsam Lösungen zu finden. Dabei hilft der Vermittler mit Geschick und Fingerspitzengefühl, ein maßgeschneidertes Verhandlungsergebnis zu er-reichen. Die Anwälte achten dabei auch darauf, dass die Rechte ihrer Mandanten gewahrt bleiben. Der Zivilprozess vor dem Gericht wird so lange „stand-by“ gestellt. Einigen sich die Parteien, wird das Ergebnis in einem rechtsverbindlichen Vertrag schriftlich festgehalten. Damit endet dann auch das gerichtliche Verfahren. Andernfalls wird der Prozess vor Gericht fortgesetzt.
Diese Verhandlungsform hat viele Vorteile: In einem Gerichtsverfahren beschränken sich die Erörterungen auf die einmal eingenommenen Rechtspositionen. Dagegen fließen in Vertragsverhandlungen alle Bedürfnisse und individuellen Ansprüche der Parteien ein. Mit einem Vertrag bestimmen die Kontrahenten das Ergebnis selbst. Gerade in den von den Gerichten als besonders komplex eingeschätzten Verfahren können die Parteien mit erheblich weniger Aufwand und deutlich schneller zu einem Ergebnis kommen.
Mit einem Gerichtsurteil kehrt nicht immer Frieden ein: Oft streiten die Parteien danach weiter. Im Vermittlungsgespräch können die Probleme an der Wurzel gepackt werden und sich die Parteien – im wahrsten Sinne – wieder richtig „vertragen“. Dies kann vor allem dann sinnvoll sein, wenn die Parteien noch länger miteinander auskommen müssen oder eine längere Geschäftsbeziehung fortgesetzt werden soll.
Am 4. Mai 2023 unterzeichneten die Kooperationspartner die Vereinbarung zum „Kooperationsprojekt Wirtschaftsmediation“.
Quelle: OLG Nürnberg, Pressemitteilung vom 5. Mai 2023