In dem Strafverfahren gegen Valid D. hat heute die Bundesanwaltschaft vor dem 9. Strafsenat (Staatsschutzsenat) des Oberlandesgerichts München ihren Schlussvortrag gehalten.
Der Vertreter der Bundesanwaltschaft beantragte, den Angeklagten wegen des Sichbereiterklärens zur Begehung eines heimtückischen Mordes aus niedrigen Beweggründen, Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat und eines Verstoßes gegen das Waffengesetz zu einer Freiheitsstrafe von 11 Jahren zu verurteilen.
Die Hauptverhandlung habe den angeklagten Sachverhalt vollumfänglich erwiesen. Der Angeklagte habe sich gegenüber Mitgliedern des tschetschenischen Sicherheitsapparats bereit erklärt, einen in Deutschland lebenden tschetschenischen Oppositionellen zu töten. Der Angeklagte habe mit der Umsetzung dieses Auftrags begonnen, sich eine scharfe Schusswaffe samt Munition beschafft und habe seinerseits eine weitere Person beauftragt, die Tat unmittelbar durchzuführen. Der Vertreter der Bundesanwaltschaft hob hervor, dass durch den Mord an dem Oppositionellen nicht nur dieser, sondern auch sein in Schweden lebender Bruder zum Schweigen gebracht werden sollte. Der Mordauftrag sei insoweit als Sippenhaft und Blutrache anzusehen. Die Tat habe auch über die Familie hinaus unter den Kritikern des Kadyrow-Regimes Angst und Schrecken auslösen sollen.
Die Vorbereitungen der Tat seien schon weit gediehen. Bis zur unmittelbaren Tatausführung sei nicht mehr viel übrig gewesen.
Die Hauptverhandlung wird mit den Plädoyers der Nebenklage am 12.07.2023 und der Verteidigung am 27.07.2023 fortgesetzt. Ein Urteil könnte nach derzeitigem Stand am 02.08.2023 oder 03.08.2023 fallen.
(c) OLG München, 29.06.2023