Die Mitglieder des Beratenden Rates Europäischer Richter (Consultative Council of European Judges, CCJE) haben Frau Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht Dr. Anke Eilers zur Präsidentin gewählt. Frau Dr. Eilers übernimmt damit zum 1. Januar 2022 die Präsidentschaft in dem Gremium von Frau Nina Betetto (Richterin am Supreme Court Sloweniens).
Mit der Wahl von Frau Dr. Eilers, die seit 2016 die Vertreterin Deutschlands im CCJE ist, wurde erstmals ein deutsches Mitglied in dem Gremium zur Präsidentin gewählt. Dazu Präsident des Oberlandesgerichts Dr. Bernd Scheiff:
„In der Wahl von Frau Dr. Eilers zur Präsidentin dieses wichtigen und herausgehobenen Gremiums des Europarates kommt die Würdigung ihrer bisherigen Verdienste als Vertreterin Deutschlands und das damit erworbene Vertrauen bei den übrigen Mitgliedern zum Ausdruck. Das Oberlandesgericht Köln gratuliert sehr herzlich und wünscht alles Gute für diese herausfordernde Aufgabe.“
Frau Dr. Eilers freut sich über die Wahl:
„Mit der Freude über die Wahl verbinde ich meinen Dank an die europäischen Kollegen für ihr Vertrauen und die Unterstützung des Oberlandesgerichts Köln.
Es ist für mich eine sehr verantwortungsvolle neue internationale Aufgabe, gerade in Zeiten, in denen die Bewahrung der richterlichen Unabhängigkeit in Europa vor besonderen Herausforderungen steht. Die richterliche Unabhängigkeit ist ein Kernelement des Europäischen Rechtsstaats, den es zu bewahren und auszubauen gilt. Danach müssen Richter ihre Tätigkeit frei von politischer Einflussnahme, weisungsunabhängig und unter angemessenen Arbeitsbedingungen ausüben können. Ihre Ernennung, Beförderung und Amtsführung muss allein dem Primat der Kompetenz und Eignung folgen.“
Der CCJE ist ein im Jahr 2000 gegründeter Ausschuss des Europarats in Fragen der richterlichen Unabhängigkeit und Unparteilichkeit. Es ist das einzige Gremium innerhalb einer internationalen Organisation, das allein aus Richtern besteht. Das CCJE ist einer der bedeutendsten Ausschüsse des Europarats, der dem Ministerkomittee berichtet und Maßstäbe der richterlichen Unabhängigkeit in seinen Stellungnahmen (sog. Opinions) setzt. Weitere Informationen über die Arbeit des CCJE sind im Internet (https://www.coe.int/en/web/ccje/home ) abrufbar.
Quelle: OLG Köln, Pressemitteilung vom 7. Januar 2022