Der 2. Strafsenat – Staatsschutzsenat – des Oberlandesgerichts Koblenz hat mit Beschluss vom 19. März 2024 die Anklagen der Generalstaatsanwaltschaft Koblenz vom 29. Januar 2024 gegen die 33-jährige Heidi O. wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung und der Beihilfe zur Vorbereitung eines hochverräterischen Unternehmens gegen den Bund (§ 129 Abs. 2, § 129a Abs. 1 Nr. 1, 2, Abs. 2 Nr. 2, Abs. 5 Satz 1; § 83 Abs. 1, § 27 Abs. 1; § 52 StGB) sowie vom 21. Februar 2024 gegen den 52-jährigen Robert P. wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung und Vorbereitung eines hochverräterischen Unternehmens gegen den Bund (§ 129 Abs. 2, § 129a Abs. 1 Nr. 1, 2, Abs. 2 Nr. 2; § 83 Abs. 1; § 52 StGB) zur gemeinsamen Hauptverhandlung zugelassen und das Hauptverfahren eröffnet.
Konkret soll der 52-jährige Angeklagte aus dem Landkreis Trier-Saarburg in dem dort genannten Zusammenhang der Gruppierung beigetreten und mit dem Auskundschaften von Hochspannungsleitungen befasst gewesen sein. Die 33 Jahre alte Heidi O. aus dem Landkreis Bad Dürkheim, Tochter des in dem Verfahren 1 StE 2 BJs 141/22 Angeklagten Thomas O., soll die ihr durch ihren Vater bekannten Pläne der Vereinigung gebilligt und gefördert haben. Ihr wird zur Last gelegt, mehrere Chatgruppen administriert zu haben, die neben der Anwerbung weiterer Unterstützer auch der Kommunikation von Tatbeteiligten untereinander dienten. Ferner soll sie einem gesondert verfolgten Mitglied der Gruppierung ihren Pkw sowie ein in dessen Auftrag von ihr erstelltes Dokument mit Anleitungen zur Herstellung u.a. von Sprengstoffen zur Verfügung gestellt haben.
Der Staatsschutzsenat beabsichtigt, die Hauptverhandlung am Donnerstag, dem 18. April 2024, 9:30 Uhr, zu beginnen.
(c) OLG Koblenz, 09.04.2024