Der 5. Strafsenat – Staatsschutzsenat – des Oberlandesgerichts Koblenz hat mit Beschluss vom 4. März 2024 die Anklage des Generalbundesanwalts vom 2. Januar 2024 gegen den 44-jährigen Moustafa M. wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland (§ 129a Abs. 1 Nr. 1 StGB, § 129b Abs. 1 Sätze 1 und 2 StGB), Kriegsverbrechen gegen Personen (§ 8 Abs. 1 Nr. 1, 2, 3 und 7, Abs. 4 VStGB), versuchter Kriegsverbrechen gegen Personen (§ 8 Abs. 1 Nr. 1 VStGB, §§ 22, 23 StGB), Mordes (§ 211 Abs. 2 StGB) sowie wegen eines Kriegsverbrechens gegen Eigentum (§ 9 Abs. 1 VStGB) zur Hauptverhandlung zugelassen und das Hauptverfahren eröffnet.
Dem Angeklagten wird in der Anklageschrift im Wesentlichen folgender Sachverhalt zur Last gelegt:
Im Mai 2015 soll sich Moustafa M. in Syrien, als Kämpfer der ausländischen terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat“ (IS) in seinen damaligen Wohnort einrückten und diesen schließlich einnahmen, dem IS als Mitglied angeschlossen und sich bis Ende Juni 2015 vor Ort als Mitglied dieser Organisation betätigt haben. Bereits kurz nach seinem Anschluss habe er an einem Checkpoint des IS aus kurzer Entfernung mehrfach auf eine vor dem IS flüchtende Person geschossen, wobei er deren Tod in Kauf genommen habe. Der Person sei gleichwohl die Flucht gelungen. Ferner habe der Angeklagte für die Organisation Wachdienste übernommen und sich an der Festnahme von Zivilisten beteiligt. Ende Mai oder Anfang Juni 2015 habe der Angeklagte zusammen mit anderen IS-Kämpfern an der Festnahme von zwei Personen mitgewirkt. Beide Personen seien nachfolgend vom IS über Stunden bzw. Tage festgehalten worden, um sie zur Namhaftmachung von Regimeanhängern oder zur Zusammenarbeit zu bewegen. Anfang Juni 2015 soll sich Moustafa M. zudem an der Hinrichtung von zwei Kämpfern der Freien Syrischen Armee (FSA) durch den IS beteiligt haben. Der Angeklagte habe die Gefangenen zum Hinrichtungsort transportiert und dort bis zu ihrer Erschießung bewacht. Wenige Tage später habe er zwei weitere vom IS gefangen genommene und zum Tode verurteilte FSA-Kämpfer zu ihrer Hinrichtung gebracht. Einer von ihnen sei an Ort und Stelle durch zwei Schüsse in den Kopf getötet worden. Den anderen Gefangenen habe die Gruppe mit einem Seil an die Rückseite eines Fahrzeugs gebunden und sodann durch die Stadt geschleift, wobei das Opfer verstorben sei. Des Weiteren soll er bei der Besetzung eines Hauses geholfen haben, welches nach der Vertreibung des Besitzers durch IS-Mitglieder genutzt worden sei.
Der Angeklagte Moustafa M. wurde am 21. März 2023 aufgrund des Haftbefehls des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs vom 13. März 2023 in Mainz festgenommen und befindet sich seitdem ununterbrochen in Untersuchungshaft.
Der Prozess beginnt vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Koblenz am Montag, dem 8. April 2024 um 10:00 Uhr.
(c) OLG Koblenz, 25.03.2024