Im Rahmen einer Feierstunde am 7. März 2023 konnte die Leitende Baudirektorin Ursula Orth von Vermögen und Bau Baden-Württemberg – Amt Karlsruhe – das umfassend instandgesetzte Gerichtsgebäude in der Schirmerstraße 4a in Karlsruhe wieder an den Vizepräsidenten des Oberlandesgerichts Karlsruhe Holger Radke übergeben.
Das unter Denkmalschutz stehende Bauwerk ist in vielerlei Hinsicht auf den neuesten Stand gebracht worden und ermöglicht nun eine den gestiegenen Anforderungen und Bedürfnissen entsprechende zeitgemäße Nutzung. Die 18-monatige Baumaßnahme umfasste sowohl die Erhaltung der historischen Bausubstanz des im Jahr 1882 errichteten Gebäudes als auch die Verbesserung der Sicherheit der Beschäftigten. Aufgrund des bestehenden Denkmalschutzes erfolgte dies in enger Abstimmung mit der Denkmalpflege.
Durch den Bau einer Rampe im Außenbereich und den Einbau eines Plattenhebelifts im Haupttreppenhaus wird das Gebäude jetzt barrierefrei erschlossen.
Die Naturstein- und Putzfassaden des Hauptgebäudes und der Remise wurden saniert. Die Fenster wurden in ihrem historischen Erscheinungsbild erneuert und genügen zukünftig den aktuellen Wärmeschutzbestimmungen und den sicherheitstechnischen Anforderungen des Landeskriminalamts. Noch vorhandene Originalfenster wurden restauriert. Das gesamte Schieferdach und die Flachdachflächen wurden saniert.
Weitere Beiträge zur Energieeinsparung leisten die Dämmung der Außenwände im Innenbereich des Mansarddach-Geschosses und der obersten Geschossdecke sowie die Anbringung einer Photovoltaik-Anlage auf dem Dach des Hauptbaus, die optisch nicht in Erscheinung tritt und zur Stromversorgung der Außenstelle des Oberlandesgerichts in erheblicher Weise beiträgt.
Im Zuge verschiedener Brandschutzmaßnahmen wurde auch eine Brandmeldeanlage installiert. Zur Erhöhung der Sicherheit der Beschäftigten sind der öffentliche und der nichtöffentliche Bereich im Inneren des Gebäudes zukünftig getrennt.
Während der Bauarbeiten waren drei Zivilsenate des Oberlandesgerichts im ehemaligen Finanzamt am Zirkel untergebracht. Das Gebäude des ehemaligen Finanzamts steht auch weiterhin als Interimsfläche für Behördenunterbringungen im Zuge von energetischen Sanierungen zur Verfügung.
Nutzfläche: 1100 qm; Gesamtbaukosten: rd. 2,5 Mio. Euro; Bauzeit: 18 Monate
Quelle: OLG Karlsruhe, Pressemitteilung vom 7. März 2023