Der Verbraucherverband Bundeszentrale (vzbv) hat wegen Preiserhöhungen von Festnetz-Verträgen eine sogenannte Verbandsklage gegen Vodafone erhoben. Da der vzbv neben zwei in Nordrhein-Westfalen ansässigen Unternehmen der Vodafone Gruppe gleichzeitig auch ein in Bayern ansässiges Unternehmen verklagt, wurde zunächst ein Verfahren auf gerichtliche Bestimmung einer einheitlichen Zuständigkeit durchgeführt. Mit Beschluss vom 26. Februar 2024 hat sich das Oberlandesgericht Hamm für insgesamt örtlich zuständig erklärt. Die förmliche Zustellung der Klage ist inzwischen erfolgt, so dass das Verfahren im Klageregister eingetragen werden kann.
Im Rahmen der kürzlich neu eingeführten Abhilfeklage möchte der Verband eine Rückzahlung von Aufschlägen für Festnetzanschlüsse an die betroffenen Verbraucher erreichen. Gleichzeitig soll das Gericht im Wege einer sogenannten Musterfeststellungsklage feststellen, dass die angegriffenen Preiserhöhungen unwirksam sind.
Betroffene Verbraucherinnen und Verbraucher können sich an dem Verbandsklageverfahren nicht direkt beteiligen. Zur Teilnahme an dem Verfahren müssen sie sich beim Bundesamt für Justiz in Bonn in das Klageregister eintragen. Weitere Informationen hierüber finden sich auf der entsprechenden Informationsseite des Bundesamtes für Justiz im Internet . Das vorliegende Verfahren wird in Kürze in das Klageregister eingetragen.
(c) OLG Hamm, 08.04.2024