Der Richterwahlausschuss hat in seiner heutigen Sitzung Silke Alander-Hickl zur Vizepräsidentin des Hanseatischen Oberlandesgericht gewählt. Sie folgt auf Dr. Guido Christensen, der im vergangenen Jahr als Präsident zum Amtsgericht Hamburg wechselte.
Silke Alander-Hickl wurde 1966 in Hamburg geboren. Nach ihrem Referendariat war sie zunächst als wissenschaftliche Mitarbeiterin in der Hamburger Baubehörde sowie der Justizbehörde tätig, bis sie im Oktober 1995 in den höheren Justizdienst der Freien und Hansestadt Hamburg eintrat und hier zunächst im Wege der Abordnung an das Sächsische Innenministerium als persönliche Referentin des Staatsministers und Leiterin des Ministerbüros tätig war. Zwei Jahre später kehrte sie nach Hamburg zurück und war am Amtsgericht Hamburg als Richterin tätig. Sie wurde Präsidialrichterin, steuerte ein Projekt zur räumlichen Neuordnung des Amtsgerichts Hamburg-Mitte, war kommissarische Leiterin des Projekts Neustrukturierung/Segmentierung des Amtsgerichts und führte danach das neu gegründete Zivilsegment. 2005 wurde sie Vorsitzende einer allgemeinen Zivilabteilung und einer Abteilung für Wohnungseigentumssachen am Amtsgericht Hamburg-St. Georg. Nach einer Abordnung an das Hanseatische Oberlandesgericht zog es sie in die Administrative zurück: 2007 wurde sie Leiterin der amtsgerichtlichen Verwaltung, bis sie 2009 zur Direktorin des Amtsgerichts Hamburg-St. Georg ernannt wurde. Neben der Leitung des Stadtteilgerichts oblag ihr der Vorsitz je einer Betreuungs-, einer Zivil- und einer Jugendstrafabteilung. 2013 wurde sie Vizepräsidentin des Amtsgerichts Hamburg und übernahm damit die oberste Verantwortung für die amtsgerichtliche Verwaltung. Nach neun Jahren widmete sie sich auf eigenen Wunsch wieder ausschließlich der Rechtsprechung und übernahm eine Abteilung für allgemeine Zivil-, Miete- und Verkehrszivilsachen.
Justizsenatorin Anna Gallina: „Ich freue mich außerordentlich, dass sich der Richterwahlausschuss in seiner heutigen Sitzung für Silke Alander-Hickl als neue Vizepräsidentin des Hanseatischen Oberlandesgerichts entschieden hat. Ich bin überzeugt, dass sie ihre Erfahrungen in ihrem neuen Amt erfolgreich einsetzen wird. Mit ihr gewinnen wir eine hervorragende Juristin an der Spitze der ordentlichen Gerichtsbarkeit. Ich wünsche ihr für die Zukunft gutes Gelingen und viel Freude bei den neuen Aufgaben.“
Hintergrund zur Richterwahl
In Hamburg werden Berufsrichter:innen vom Richterwahlausschuss (RWA) in geheimer Wahl gewählt. Auf der Basis dieses Vorschlags ernennt der Senat die Richter:innen. Der RWA hat 14 ordentliche, jeweils stimmberechtigte Mitglieder, sie setzen sich zusammen aus drei Senatsvertreter:innen, sechs bürgerlichen Mitgliedern, drei Richter:innen und zwei Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten bzw. – je nach Abstimmung – zwei Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertreter:innen. Er beschließt in geheimer Wahl mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen.
(c) Behörde für Justiz und Verbraucherschutz Hamburg, 06.03.2024