Der Commercial Court beim Hanseatischen Oberlandesgericht und die Commercial Chambers beim Landgericht Hamburg sind heute vor zahlreichen Gästen aus Justiz, Politik und Anwaltschaft feierlich eröffnet worden. Ihre Einführung wurde durch das am 1. April 2025 in Kraft getretene Gesetz zur Stärkung des Justizstandortes Deutschland ermöglicht.

Unternehmen können ab sofort vor dem Commercial Court am Hanseatischen Oberlandesgericht wirtschaftsrechtliche Verfahren ab einem Streitwert von 500.000 Euro in deutscher oder englischer Sprache führen, wenn sie erstinstanzlich dessen Zuständigkeit vereinbaren. Bei der Verhandlung über Geschäftsgeheimnisse kann außerdem die Öffentlichkeit ausgeschlossen und der Verfahrensgegner verstärkt zur Diskretion verpflichtet werden. Gegen die Entscheidungen des Commercial Court wird die Revision zum Bundesgerichtshof eröffnet sein. Auf Wunsch der Parteien kann ein mitlesbares Wortprotokoll geführt werden. Ab einem Streitwert von mehr als 5.000 Euro verhandeln außerdem – ebenfalls ab sofort – zwei Commercial Chambers beim Landgericht Hamburg vollständig auf Englisch.

Der Commercial Court und die Commercial Chambers sind mit hochqualifizierten Richterinnen und Richtern besetzt, die im Wirtschaftsrecht besonders erfahren sind. Ein Senat des Commercial Court wird sich im Schwerpunkt mit bau-, banken- und finanzrechtlichen Streitigkeiten sowie mit gesellschaftsrechtlichen Auseinandersetzungen und Post-M&A-Streitigkeiten befassen. Ein zweiter Senat des Commercial Court wird für das Versicherungsrecht, das Transportrecht, das Schifffahrtsrecht sowie das Verkehrsrecht zuständig sein. Die Richterinnen und Richter der Commercial Chambers verfügen über vielfältige Erfahrung im Bereich der internationalen Prozessführung und Schiedsgerichtsbarkeit sowohl aus richterlicher als auch aus anwaltlicher Sicht.

Dr. Marc Tully, Präsident des Hanseatischen Oberlandesgerichts: „Der Commercial Court beim Hanseatischen Oberlandesgericht ermöglicht eine zügigere Klärung von wirtschaftsrechtlichen Streitigkeiten. Gleichzeitig stehen unsere unabhängigen Richterinnen und Richter für eine hohe juristische Qualität der Entscheidungen ein. Wir laden mit der Einrichtung des Commercial Court insbesondere auch alle internationalen Unternehmen ein, zu uns zu kommen und davon zu profitieren.“

Anna Gallina, Senatorin für Justiz und Verbraucherschutz: „Der Rechts- und Wirtschaftsstandort Hamburg lebt von seiner weltweiten Kooperation. Der Internationale Seegerichtshof, eine Lokalkammer des Einheitlichen Patentgerichts und diverse traditionsreiche Schiedsgerichte sind hier zu Hause. Jetzt gehen wir den logischennächsten Schritt in die Zukunft. Mit dem Commercial Court und den Commercial Chambers wird Hamburg seiner Rolle als Metropole des Rechts im Norden noch einmal mehr gerecht. Mit dem für Wirtschaftsstreitigkeiten optimierten Verfahren und den hierauf spezialisierten Richter:innen wird das Angebot der Justiz passgenau ergänzt. Damit stärken wir den Rechtsstandort Hamburg und seine internationale Ausrichtung und auch den Rechtsstandort Deutschland im internationalen Wettbewerb.“

Birte Meyerhoff, Präsidentin des Landgerichts Hamburg: „Das Landgericht Hamburg verfügt mit seiner Größe und seiner Lage am Tor zur Welt traditionell über eine besondere internationale Ausrichtung. Viele unserer Richterinnen und Richter bringen eine vertiefte Expertise im internationalen Wirtschaftsrecht und vielfältige Erfahrung im Bereich der internationalen Prozessführung und Schiedsgerichtsbarkeit mit – sowohl aus richterlicher als auch aus anwaltlicher Sicht. Wir freuen uns, dass wir diese Kompetenzen künftig in den Commercial Chambers bündeln und zugleich das gesamte Verfahren in englischer Sprache führen können. Damit schaffen wir optimale Prozessbedingungen für internationale Wirtschaftsstreitigkeiten am Landgericht Hamburg.“

OLG Hamburg, 15.04.2025

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