Aufgrund eines Antrags des Vaters der zum Jahreswechsel nach Deutschland verbrachten Kinder hat der zuständige Familiensenat des Hanseatischen Oberlandesgerichts noch am 5. Januar 2024 eine einstweilige Anordnung erlassen und darin die Mutter zur Herausgabe der Kinder an den Vater verpflichtet. Dieser Eilmaßnahme liegt die Einschätzung zugrunde, dass eine Rückkehr der Kinder zum Vater dem Wohl der Kinder aktuell am besten entspreche. Das Gericht hat dabei berücksichtigt, dass die Kinder ihren Lebensmittelpunkt seit fast 2,5 Jahre beim Vater haben und aus ihrem dortigen Umfeld nach dem vom Vater glaubhaft gemachten Sachverhalt unter äußerst belastenden Umständen gerissen wurden. Weitere Einzelheiten können mit Rücksicht auf die Persönlichkeitsrechte der Kinder nicht mitgeteilt werden.
Die Kinder wurden heute in Hamburg bereits in die Obhut des Vaters übergeben.
(c) OLG Hamburg, 05.01.2024