In dem Staatsschutzverfahren gegen den 62-jährigen Wilhelm P. hat am Freitag die Hauptverhandlung vor dem 8. Strafsenat – Staatsschutzsenat – des Oberlandesgerichts (OLG Frankfurt am Main) begonnen. Dem Angeklagten werden die mitgliedschaftliche Beteiligung an einer inländischen terroristischen Vereinigung sowie die Vorbereitung eines hochverräterischen Unternehmens vorgeworfen.

An der Sitzung nehmen neben dem mit drei Richtern einschließlich des Vorsitzenden besetzten Senat der Angeklagte mit seinen zwei Verteidigern sowie zwei Vertreter der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main teil. Nachdem der Vorsitzende die Anwesenheit der Verfahrensbeteiligten sowie die Identität des Angeklagten festgestellt hatte, verlas eine Vertreterin der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main den Anklagesatz aus der Anklageschrift vom 22.03.2024.

Danach wird dem Angeklagten vorgeworfen, sich ab Dezember 2021 bis April 2022 als Mitglied an einer Vereinigung beteiligt zu haben, die mit dem Ziel zusammengetreten sei, die freiheitlich-demokratische Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland zu beseitigen und durch ein letztlich autoritär geprägtes Regierungssystem nach dem Vorbild der Verfassung des Deutschen Reiches von 1871 zu ersetzen. Ihre Mitglieder sollen zu diesem Zweck einen mehrstufigen Plan verfolgt haben. Dieser habe u.a. umfasst, durch gezielte Sprengstoffanschläge auf neuralgische Punkte der Energieversorgung der Bundesrepublik Deutschland einen mehrere Wochen andauernden, bundesweiten Stromausfall herbeizuführen, um die Bevölkerung von der Berichterstattung des Rundfunks und der Presse abzuschneiden und zugleich eine Reaktion der staatlichen Sicherheitsbehörden auf den Umsturzversuch zu erschweren. Ferner soll die Vereinigung laut Anklageschrift geplant haben, den Bundesminister für Gesundheit Prof. Dr. Karl Lauterbach unter Anwendung von Waffengewalt zu entführen. Dabei sollen die Mitglieder der Vereinigung die Tötung der eingesetzten Personenschutzbeamten zumindest billigend in Kauf genommen haben.

Im Zusammenhang mit den Tatvorwürfen müssen sich seit Mai 2023 bereits fünf mutmaßliche Rädelsführer und Mitglieder der Vereinigung vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Koblenz verantworten. Bei dem hiesigen Angeklagte soll es sich um ein weiteres Mitglied der Vereinigung handeln. Ihm wird vorgeworfen, an Treffen der Vereinigung teilgenommen und an der Konkretisierung der Tatpläne maßgeblich mitgearbeitet zu haben. Dabei soll sich er sich unter anderem dazu bereit erklärt haben, an der geplanten Entführung des Bundesministers für Gesundheit, Prof. Dr. Lauterbach, mitzuwirken und in seiner Garage Waffen (u.a. Kalaschnikows) zwischenzulagern.

Nach der Verlesung der Anklageschrift belehrte der Vorsitzende den Angeklagten über seine Rechte. Anschließend ließ der Angeklagte sich zu seinen persönlichen Verhältnissen ein. Eine Einlassung zur Sache ist für die kommende Sitzung angekündigt. 

Der Angeklagte befindet sich seit seiner Festnahme am 10.10.2023 in Untersuchungshaft.

Die Verhandlung wird am 02.09.2024 fortgesetzt.

(c) OLG Frankfurt am Main, 30.08.2024

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