In dem Strafverfahren gegen neun Angeklagte hat heute die Hauptverhandlung vor dem 8. Strafsenat (Staatsschutzsenat) des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main (OLG) in der Außenstelle in Sossenheim begonnen.
An der Sitzung nahmen neben dem mit fünf Mitgliedern einschließlich des Vorsitzenden besetzten Senat vier Vertreter der Bundesanwaltschaft und die neun Angeklagten sowie 22 ihrer 26 Verteidiger teil.
Die Bundesanwaltschaft legt den Angeklagten u.a. zur Last, Mitglied in einer terroristischen Vereinigung gewesen zu sein bzw. diese unterstützt zu haben. Die Angeklagten Heinrich XIII P.R. und Rüdiger v.P. sollen dabei als Rädelsführer agiert haben.
Ziel der Vereinigung sei es gewesen, die bestehende staatliche Ordnung in Deutschland gewaltsam zu beseitigen und durch eine eigene, bereits in Grundzügen ausgearbeitete Staatsform zu ersetzen. Die Angehörigen habe eine tiefe Ablehnung der staatlichen Institutionen und der freiheitlichen demokratischen Grundordnung verbunden. Sie seien einem Konglomerat aus Verschwörungsmythen, u.a. aus der sog. Reichsbürger-und Selbstverwalterszene sowie der QAnon-Ideologie gefolgt. Sie seien fest davon überzeugt gewesen, dass Deutschland von Angehörigen eines sog. „Deep State“ regiert werde. Die sog. „Allianz“, ein – tatsächlich nicht existierender – technisch überlegener Geheimbund von Regierungen, Nachrichtendiensten und Militärs verschiedener Staaten habe die Befreiung versprochen.
Ab August 2021 habe die Vereinigung einen Umsturz geplant und konkret vorbereitet. Die Zusammenarbeit mit der „Allianz“ sei propagiert worden. Diese habe vorgesehen, dass der Geheimbund ein Zeichen für den Eintritt des sog. „Tag X“ als Signal für das Eingreifen der Vereinigung geben werde. Die Vereinigung habe u.a. über einen kabinettsähnlich strukturierten „Rat“ sowie einen militärischen Arm verfügt. Die Vereinigung habe über finanzielle Mittel i.H.v. 500.000 € verfügt und Zugriff auf ein massives Waffenarsenal gehabt.
Nach Feststellung der Personalien und Haftdaten der Angeklagten hat ein Vertreter des Generalbundesanwalts den Anklagesatz aus der Anklageschrift verlesen. Im Anschluss hieran hat der Senat die Angeklagten über ihre Rechte belehrt. Zurzeit ist die Sitzung unterbrochen. Die Angeklagten werden anschließend Gelegenheit haben, mitzuteilen, ob sie sich zur Person und zur Sache einlassen.
Die Sitzung wird am 23.5.2024 um 9.30 Uhr fortgesetzt.
(c) OLG Frankfurt am Main, 21.05.2024