In dem Strafverfahren gegen den 31-jährigen Deniz B. hat der 5. Strafsenat (Staatsschutzsenat) des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main am 27.07.2023 das Hauptverfahren eröffnet und die Anklage des Generalbundesanwaltes beim Bundesgerichtshof vom 16.03.2023 zur Hauptverhandlung zugelassen.
Der Generalbundesanwalt wirft dem Angeklagten vor, sich in drei Fällen mitgliedschaftlich an einer terroristischen Vereinigung im Ausland beteiligt zu haben, wobei ihm in zwei Fällen Kriegsverbrechen gegen das Eigentum und sonstige Rechte zur Last gelegt werden.
Deniz B. soll im Frühjahr 2016 gemeinsam mit seiner nach islamischen Ritus geehelichten Ehefrau von Deutschland aus über die Türkei nach Syrien gereist sein, wo sich beide der ausländischen terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat“ (“IS“) als Mitglieder angeschlossen haben sollen. Wenige Tage nach ihrer Ankunft in Syrien soll das Paar nach Mossul (Irak) gereist sein, wo der Angeklagte eine militärische Ausbildung durchlaufen habe. Im Anschluss soll er als Mitglied einer Kampfeinheit des „IS“ Wachdienste und Kampfeinsätze für die Vereinigung absolviert haben, wobei er zuletzt eine verantwortliche Position im logistischen Bereich wahrgenommen haben soll. Für seine Tätigkeit habe Deniz B. eine monatliche Alimentation von der Vereinigung erhalten. Während seines Aufenthalts im Irak soll er an verschiedenen Orten gewohnt und an diesen mit seiner Ehefrau nacheinander insgesamt zwei Wohnhäuser bezogen haben, die ihnen jeweils vom IS zur Nutzung überlassen worden seien. Die Wohnhäuser habe der „IS“ unter seine Verwaltung gestellt, nachdem die rechtmäßigen Bewohner vor der Vereinigung geflohen waren.
Seit seiner Festnahme durch kurdische Sicherheitskräfte im August 2017 befand sich der Angeklagte bis zu seiner Abschiebung nach Deutschland in Erbil/Nordirak in Haft. Bei seiner Wiedereinreise in die Bundesrepublik wurde er am 20.12.2022 aufgrund eines Haftbefehls des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs vom 14.12.2022 (Az.: 2 BGs 737/22) festgenommen und befand sich anschließend zunächst in Untersuchungshaft. Mit Beschluss des Senats vom 31.03.2023 ist der Haftbefehl gegen Auflagen außer Vollzug gesetzt und Deniz B. aus der Haft entlassen worden.
Der Senat wird in der am Freitag, den 15.12.2023 beginnenden Hauptverhandlung mit drei Richtern besetzt sein. Fortsetzungstermine sind für Freitag, den 22.12.2023, Montag, den 15.01.2024, Freitag, den 26.01.2024, Freitag, den 02.02.2024, Freitag, den 09.02.2024, Freitag, den 23.02.2024, Freitag, den 01.03.2024, und Freitag, den 08.03.2024, geplant.
(c) OLG Frankfurt am Main, 09.08.2023