In dem Staatsschutzverfahren gegen die 38-jährige Nadja R. wegen des Vorwurfs der Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung sowie des Kriegsverbrechens gegen das Eigentum hat der 5. Strafsenat – Staatsschutzsenat – des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main (OLG) am 7.7.2023 das Hauptverfahren eröffnet und die Anklage der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main vom 7.3.2023 zur Hauptverhandlung zugelassen.
Der Angeklagten wird von der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main vorgeworfen, im Sommer 2014 von Deutschland nach Syrien gereist zu sein und sich dort der terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat“ („IS“) angeschlossen zu haben. Kurz nach ihrer Ankunft in Syrien habe sie den gesondert Verfolgten Cem K. nach islamischem Ritus geehelicht. Fortan soll die Angeklagte an der Seite des gesondert Verfolgten Cem K. eine gemäß dem Leitbild des in den vom „IS“ besetzten Gebieten geprägte Ehe geführt haben. Insbesondere soll die Angeklagte sämtliche Aufgaben der Haushaltsführung übernommen haben, um ihrem Ehemann zunächst die Teilnahme an Kampfhandlungen sowie in der Folge seine Tätigkeit in einem „IS“-Fernmeldeamt zu ermöglichen.
Weiter soll sich die Angeklagte im August 2014 mit einem Beitrag auf ihrer Facebook-Seite an heiratswillige Frauen gewandt haben, denen die Angeklagte ihre Unterstützung bei der Ausreise aus Deutschland bzw. Europa in das Gebiet des „IS“ angeboten haben soll.
Auf dem „IS“-Gebiet sollen die Eheleute von Mai 2015 bis Januar 2017 nacheinander zwei von der Vereinigung zugewiesene Unterkünfte in der Stadt Tal Afar im Irak besetzt haben, deren rechtmäßige Bewohner vor den herannahenden Truppen des „IS“ geflohen waren.
Im Juni 217 wurde die Angeklagte von Einheiten der kurdischen Volksverteidigung festgenommen und in ein Gefangenenlager verbracht. Von dort wurde sie am 5.10.2022 nach Deutschland zurückgeführt und nach ihrer Landung am Frankfurter Flughaften am 6.10.2022 festgenommen. Sie befindet sich seitdem ununterbrochen in Untersuchungshaft. Der Senat hat die Fortdauer der Untersuchungshaft angeordnet.
Die Hauptverhandlung wird am 8. September 2023 um 10:00 Uhr im Saal II des Gerichtsgebäudes E, Hammelsgasse 1, Frankfurt am Main beginnen und am 2. Oktober 2023 sowie am 11., 18. und 20. Oktober 2023 und am 1., 8., 10. und 15. November 2023 jeweils um 10:00 Uhr fortgesetzt werden.
Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 7.7.2023, Az. 5 St 1/23
(c) OLG Frankfurt am Main, 14.07.2023