In dem Strafverfahren gegen die 33-jährige Laura H. hat der 5. Strafsenat – Staatsschutzsenat – des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main (OLG) am 24.3.2023 das Hauptverfahren eröffnet und die Anklage des Generalbundesanwalts vom 22.4. 2022 zur Hauptverhandlung zugelassen.
Der Angeklagten wird vorgeworfen, im Frühjahr 2016 gemeinsam mit ihren beiden, 2012 und 2013 geborenen Söhnen nach Syrien gereist zu sein und sich dort der terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat“ („IS“) angeschlossen zu haben. Beim „IS“ habe sie den ihr nach islamischen Ritus angetrauten Ahmed D. wieder getroffen, der bereits im Herbst 2014 nach Syrien gereist und Mitglied des „IS“ geworden sein soll. Sodann soll die Angeklagte dem Ahmed D. den Haushalt geführt und es diesem damit ermöglicht haben, als Kämpfer des „IS“ tätig zu sein. Darüber hinaus soll die Angeklagte einen Kurs der Glaubenslehre („Aqida“) des „IS“ besucht, an einer Informationsveranstaltung des „IS“ teilgenommen und nach den Vorgaben dieser Vereinigung nahezu täglich selbst hergestellte Kuchen und Desserts in einem Supermarkt und anderen Geschäften verkauft haben. Nachdem Ahmed D. am 10.5.2017 bei einem Bombenangriff getötet worden sei und nach der Geburt ihrer Tochter im Jahr 2017 soll die Angeklagte einen weiteren Kämpfer des „IS“ nach islamischem Ritus geheiratet und auch diesem den Haushalt geführt haben. Zudem habe sie Snacks, Getränke und Desserts auf vom „IS“ betriebenen Märkten verkauft.
Der Anklagten wird weiter zur Last gelegt, im März 2017 gemeinsam mit Ahmed D. und weiteren Personen den Transfer eines Betrags von 27.220,- Euro von Deutschland nach Syrien organisiert zu haben, was den Zwecken des „IS“ gedient haben soll.
Gegenstand der Anklage ist auch die Verletzung der Fürsorgepflicht der Angeklagten gegenüber ihren Söhnen, weil sie diese in Kenntnis des dort herrschenden Bürgerkrieges nach Syrien gebracht habe. Die Kinder seien deshalb den mit einem Krieg einhergehenden Gefahren ausgesetzt gewesen, insbesondere Bombardierungen. Die Tötung ihres Vaters bei einem Bombenangriff am 10.5.2017 hätten die Kinder unmittelbar miterlebt und seien nur durch Zufall unverletzt geblieben.
Die Angeklagte war Ende des Jahres 2018 von kurdischen Milizen in Gewahrsam genommen und sodann in das von der autonomen kurdischen Selbstverwaltung geführte Flüchtlingslager Al Hawl nahe der syrisch-irakischen Grenze in Nordsyrien gebracht worden. Am 23.11.2019 wurde sie mit ihren Kindern bei einer vom Auswärtigen Amt organisierten und koordinierten Rückholaktion nach Deutschland zurückgebracht. Die Angeklagte befindet sich nicht in Untersuchungshaft.
Die Hauptverhandlung wird am 15. Mai 2023 um 10:00 Uhr im Saal II des Gerichtsgebäudes E, Hammelsgasse 1, Frankfurt am Main, beginnen und am 31. Mai 2023 sowie am 7., am 12. und am 19. Juni 2023 jeweils um 10:00 Uhr fortgesetzt werden.
Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Az. 5-2 StE 7/22 – 7 – 2/22
Quelle: Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Pressemitteilung vom 31. März 2023