„Der Patentgerichtsstandort Düsseldorf wird durch diese Kooperation weiter gestärkt“, so der Präsident des Oberlandesgerichts Düsseldorf, Werner Richter, nach seiner Rückkehr aus Japan, das er als Mitglied einer von Ministerpräsident Hendrik Wüst MdL geleiteten Delegation in der letzten Woche besucht hatte. Gemeinsam mit dem Ministerpräsidenten wurde Richter auf der Japanreise von dem Chief Judge des für den Schutz geistigen Eigentums zuständigen Obergerichts in Tokyo – Herrn Ichiro Otaka – empfangen. An dem Gespräch nahmen weitere Richter des Intellectual Property High Court teil.
Beide Seiten betonten das große Interesse an einem intensiven Austausch zu gemeinsamen Themen des Patentrechts. Die Zahl komplexer und grenzüberschreitender Rechtsstreitigkeiten im Patentrecht nimmt zu. Technische Innovationen finden weltweit statt. Ihr Schutz ist dabei von zentraler Bedeutung für Investitionsentscheidungen von Unternehmen. Die Herausforderungen, was Umfang und Durchsetzung dieses Schutzes betrifft, sind vielfach länderübergreifend. Deshalb können Richterinnen und Richter, aber auch Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sowie andere Juristen von einem regelmäßigen Austausch nur profitieren. Richter: „Ein verlässlicher und effektiver Schutz geistigen Eigentums dient japanischen wie nordrhein-westfälischen Unternehmen gleichermaßen und ist damit wichtiger Bestandteil einer engen Wirtschafts- und Wertepartnerschaft.“
Im Rahmen des Besuchs hob Chief Judge Otaka hervor, dass die Düsseldorfer Rechtsprechung zum Patentrecht in Japan einen exzellenten Ruf genieße. „Dieses Lob von höchster japanischer Stelle für die im Patentrecht tätigen Kolleginnen und Kollegen am Land- und Oberlandesgericht Düsseldorf freut mich sehr“, so Richter.
An Bedeutung gewinnt der Patentrechtsstandort Düsseldorf zudem durch den Start des Einheitlichen Patentgerichts, das am 1. Juni 2023 seine Arbeit aufgenommen hat und in einem einheitlichen Verfahren für alle beteiligten EU-Mitgliedstaaten über die Verletzung und Gültigkeit von Einheitspatenten und europäischen Patenten entscheidet. Eine erstinstanzliche Kammer des Einheitlichen Patentgerichts hat ihren Standort beim Oberlandesgericht Düsseldorf. Vier Richterinnen und Richter aus der Düsseldorfer Patentgerichtsbarkeit – Ulrike Voß, Ronny Thomas, Sabine Klepsch und Dr. Bérénice Thom – bringen von nun an Ihre Expertise auch in das Einheitliche Patentgericht ein.
(c) OLG Düsseldorf, 13.06.23