
Knapp drei Wochen nach der feierlichen Eröffnung des Commercial Courts am Oberlandesgericht Düsseldorf ist in Rekordzeit der erste in seine Zuständigkeit fallende Rechtsstreit eingegangen.
Es handelt sich um eine Post-M&A-Streitigkeit vor dem Commercial Court-Senat für gesellschaftsrechtliche und Post-M&A-Streitigkeiten. Die Klägerin klagt auf Rückzahlung nach Rücktritt von einem Unternehmenskaufvertrag. Der Streitwert liegt in Millionenhöhe und kann somit in erster Instanz vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf verhandelt werden.
Die Klage wurde zunächst vor dem Landgericht erhoben und war nach § 611 Abs. 1 ZPO an den Commercial Court Düsseldorf zu verweisen, nachdem die Beklagte dies beantragt und die Klägerin der Verweisung zugestimmt hatte. Der Vorsitzende des Commercial Court-Senates für gesellschaftsrechtliche und Post-M&A-Verfahren wird nun umgehend mit den Parteien einen kurzfristigen Organisationstermin (§ 612 ZPO) abstimmen, um das weitere Verfahren zu strukturieren.
„Es freut uns außerordentlich, dass der Commercial Court Düsseldorf so schnell angenommen wird. Dies bestätigt die positive Resonanz, die wir von Rechtsanwälten und Unternehmen im Vorfeld erhalten haben. Es ist uns demnach gelungen, mit dem Commercial Court Düsseldorf ein attraktives Angebot für Post-M&A-Streitigkeiten zu machen. Wir begrüßen es ausdrücklich, wenn die Prozessparteien die Möglichkeit nutzen, sich auch nach Klageerhebung durch entsprechende Verweisungsanträge für den Commercial Court zu entscheiden. Wir werden nun das weitere Verfahren so zügig, effizient und gründlich vorantreiben, wie es die Parteien und ihre Anwälte von uns erwarten dürfen“, äußert sich Robert Papst zu dem ersten Commercial-Court Verfahren in Düsseldorf.
OLG Düsseldorf, 24.04.2025