Der 5. Strafsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf hat heute (28. April 2023) einen 40-jährigen syrischen Staatsangehörigen, zuletzt wohnhaft in Wuppertal, wegen mitgliedschaftlicher Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung im Ausland zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten verurteilt und die Untersuchungshaft aufrechterhalten (Aktenzeichen III-5 StS 2/22). Die Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht Dr. Puderbach-Dehne verkündete das Urteil am 28. Verhandlungstag.
In den Schlussvorträgen beantragte der Vertreter der Generalstaatsanwaltschaft für den Angeklagten eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und zehn Monaten sowie die Aufrechterhaltung des Haftbefehls. Die Verteidiger beantragten eine Freiheitsstrafe unter drei Jahren sowie die Aufhebung, hilfsweise die Außervollzugsetzung des Haftbefehls.
Nach den Feststellungen des Senats unterwarf sich der Angeklagte Ende 2013 in seiner Heimatstadt in Syrien freiwillig der terroristischen Vereinigung Jabhat al-Nusra, die dem Al-Qaida-Netzwerk zuzurechnen war. Von da an führte er einen Kampfverband von ca. acht Personen, bestehend aus Mitgliedern der terroristischen Vereinigung und lokalen Stammeskriegern, wobei er unter anderem mit einer Langwaffe und einer Pistole bewaffnet war. Der von dem Angeklagten geführte Kampfverband nahm im Frühjahr und Sommer 2014 im syrischen Bürgerkrieg auch an Kampfeinsätzen teil. Der Angeklagte verließ im Oktober 2014 Syrien. Seit dem 6. Oktober 2021 befindet er sich in Untersuchungshaft.
Der Senat hat bei der Strafzumessung zugunsten des Angeklagten berücksichtigt, dass er nicht vorbestraft ist und den Tatvorwurf, wenn auch erst nach einer umfangreichen Beweisaufnahme, weitestgehend eingeräumt hat.
Zu Lasten des Angeklagten fiel dagegen ins Gewicht, dass er in herausgehobener Position einer besonders gefährlichen und schlagkräftigen Organisation angehört hat.
Quelle: OLG Düsseldorf, Pressemitteilung vom 28. April 2023