Der Präsident des Oberlandesgericht Dresden, Dr. Leon Ross, hat in der Jahrespressekonferenz am 29. April 2024 den Geschäftsbericht für das Jahr 2023 vorgestellt: »Der Generationenwechsel in der ordentlichen Gerichtsbarkeit nimmt Fahrt auf, viele erfahrene und hoch kompetente Kolleginnen und Kollegen sind im Jahr 2023 in den Ruhestand eingetreten. Die Nachbesetzung im richterlichen Dienst durch das Justizministerium hält mit dieser Dynamik noch nicht Schritt, im Servicebereich brauchen wir zudem dringend weitere Stellen. Infolgedessen ist die Besetzungssituation an einer Reihe von Gerichten besorgniserregend. Trotzdem hat die ordentliche Gerichtsbarkeit dank des großen Engagements aller Bediensteten auch im letzten Jahr ihre Aufgaben auf bestem fachlichen Niveau erfüllt und gleichzeitig die Digitalisierung energisch vorangetrieben. Die elektronische Aktenführung und die digitale Abwicklung von Arbeitsprozessen gehören bei uns zum Alltag. Die forcierte Ausbildung des Nachwuchses aller Laufbahnen genießt besondere Priorität.«
Die Neueingänge in Diesel-Abgas-Verfahren gehen stark zurück, nachdem in den letzten Jahren bereits mehrere Tausend dieser Verfahren – vor allem von den Landgerichten und dem Oberlandesgericht – abgearbeitet wurden. Im Übrigen haben sich die Eingangszahlen in Zivilsachen in allen Instanzen kaum verändert. In Familiensachen, die bei den Amtsgerichten und dem Oberlandesgericht verhandelt werden, sind die Eingangszahlen angestiegen.
In Strafsachen hat die Zahl der Revisionsverfahren beim Oberlandesgericht und der erstinstanzlichen Verfahren bei den Landgerichten deutlich zugenommen; die Eingangszahlen in den weiteren Strafsachen und den Bußgeldsachen blieben annähernd stabil.
Der Generationenwechsel und die Gewinnung qualifizierten Nachwuchses wird für die ordentliche Gerichtsbarkeit immer bedeutender. Besonders drängend ist die Situation im richterlichen Dienst: Die Hälfte aller Richterinnen und Richter wird in den nächsten sieben Jahren in den Ruhestand gehen, bei einigen Gerichten sind bereits erhebliche Besetzungslücken entstanden. Derzeit sind der ordentlichen Gerichtsbarkeit 74 Proberichterinnen und Proberichter zugewiesen – mehr als in den Vorjahren, eine weitere Steigerung ist jedoch dringend erforderlich.
Die ordentliche Gerichtsbarkeit arbeitet mit Hochdruck an der Ausbildung des Nachwuchses. Mit der Einstellung von 317 Rechtsreferendarinnen und –referendaren konnte im Jahr 2023 ein neuer Spitzenwert erreicht werden. Zudem absolvieren derzeit mehr als 300 Rechtspfleger- und Justizsekretäranwärterinnen und –anwärter ihre Ausbildung – auch dies ein neuer Höchststand, der in den kommenden Jahren noch gesteigert werden wird.
Zum 1. Januar 2024 waren bei den 25 Amtsgerichten, fünf Landgerichten, dem Oberlandesgericht Dresden und der ihm angeschlossenen Landesjustizkasse 3.837 Bedienstete tätig, darunter 777 Richter/innen, 722 Rechtspfleger/innen, 124 Sozialarbeiter/innen, 1.654 Mitarbeiter/innen der Geschäftsstellen und Schreibkanzleien, 195 Gerichtsvollzieher/innen sowie 365 Justizwachtmeister/innen.
Die Digitalisierung macht in der ordentlichen Gerichtsbarkeit weiter große Fortschritte. Die elektronische Akte ist inzwischen in allen Zivil- und Familiensachen eingeführt, in den Betreuungsabteilungen wird die Einführung bis Ende dieses Jahres abgeschlossen sein. In weiteren Abteilungen, wie beispielsweise im Strafrecht, wird die elektronische Akte derzeit pilotiert. Zahlreiche Arbeitsprozesse laufen inzwischen elektronisch und auch die technische Ausstattung für Videoverhandlungen wird weiter ausgebaut.
Weitere Einzelheiten zur Geschäftsstatistik der ordentlichen Gerichtsbarkeit 2023 und ein Ausblick auf die Personalstrukturentwicklung sind auf der Homepage des OLG Dresden (www.justiz.sachsen.de/olg/) unter »Das Oberlandesgericht« – »Jahresstatistik 2023« abrufbar.
(c) OLG Dresden, 29.04.2024