Der für Presserecht zuständige 4. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Dresden verhandelt am Dienstag, dem 18. Januar 2022, über eine Beschwerde der Stadt Freiberg. Das Landgericht Chemnitz hatte ihren Antrag, den Herausgeber der „Freien Presse Chemnitz“ zu einer Gegendarstellung in der Printausgabe der „Freien Presse“ sowie auf dem Internetauftritt www.freiepresse.de zu verpflichten, zurückgewiesen.
Dort war am 27. November 2021 unter der Überschrift „Im Land der vielen Ungeimpften“ ein Artikel veröffentlicht worden, in dem dem Oberbürgermeister der Stadt Freiberg im Zusammenhang mit den sog. Corona-Spaziergängern und unter Bezug auf eine Stellungnahme der Polizeidirektion Chemnitz vorgeworfen worden war, er „vermeidet hier die Auseinandersetzung“. Der Antrag der Stadt Freiberg, der „Freien Presse“ im Wege der einstweiligen Verfügung den Abdruck einer Gegendarstellung aufzugeben, mit der diese Behauptung als unwahr gekennzeichnet und darauf hingewiesen werden sollte, dass der Oberbürgermeister im Jahr 2021 drei Bürgerdialoge organisiert habe, in denen Befürworter und Gegner über die Coronapolitik diskutiert hätten, hatte vor dem Landgericht Chemnitz keinen Erfolg. Der Hinweis in der Gegendarstellung auf Bürgerdialoge, die zu einem anderen Zeitpunkt und in einem anderen Kontext stattgefunden hätten, stelle eine Irreführung dar, die das berechtigte Interesse für den Erlass einer Gegendarstellung entfallen lasse. Ein solches berechtigtes Interesse bestehe auch deshalb nicht, weil der Oberbürgermeister der Antragstellerin in dem Artikel hinreichend zu Wort komme. Schließlich sei auch fraglich, ob die Antragstellerin wegen der Äußerung ihres Oberbürgermeisters überhaupt in eigenen Rechten betroffen sei.
Der dagegen gerichteten sofortigen Beschwerde der Stadt Freiberg hat das Landgericht Chemnitz nicht abgeholfen. Über diese hat nunmehr das Oberlandesgericht zu entscheiden.
Quelle: OLG Dresden, Pressemitteilung vom 13. Januar 2022