Der 4. Strafsenat des Oberlandesgerichts Celle hat mit Beschluss vom 16. August 2023 die Anklage der Generalstaatsanwaltschaft Celle gegen den heute 43-jährigen Mehmet C. zur Hauptverhandlung zugelassen und das Hauptverfahren eröffnet (4 St 3/23). Der Angeklagte befindet sich seit dem 3. März 2023 in Untersuchungshaft.
Die Generalstaatsanwaltschaft legt dem Angeklagten zur Last, sich mitgliedschaftlich in einer ausländischen terroristischen Vereinigung beteiligt zu haben (§ 129a Abs. 1 Nr. 1, § 129b Abs. 1 Sätze 1 und 2 des Strafgesetzbuchs, StGB).
Der Angeklagte soll als hauptamtlicher Kader der PKK von 2018 bis 2019 das PKK-Gebiet „Hannover“ und von 2019 bis jedenfalls Mitte 2021 das PKK-Gebiet „Bremen“ geleitet haben. Er habe dabei die Verantwortung für alle propagandistischen, organisatorischen, finanziellen und personellen Angelegenheiten in diesen Zuständigkeitsbereichen getragen. Er habe Parteiversammlungen und Propagandaveranstaltungen organisiert und darauf hingewirkt, dass möglichst viele Personen aus seinem Zuständigkeitsbereich an entsprechenden Versammlungen, Kundgebungen und Treffen teilnahmen. Auf die ihm unterstehenden Personen habe er teils disziplinierend eingewirkt. Zudem habe er die Beitreibung und Abrechnung der alljährlichen Spendenkampagne innerhalb der von ihm geleiteten Gebiete überwacht.
Die PKK „Arbeiterpartei Kurdistans“ sei mit ihren Teilstrukturen eine terroristische Vereinigung im Ausland, deren Zwecke und Tätigkeit auf die Begehung von Straftaten des Mordes oder Totschlags gerichtet seien. Sie habe eine Vielzahl von Anschlägen insbesondere auf türkische Polizei- und Militäreinrichtungen begangen.
Für die mitgliedschaftliche Beteiligung in einer ausländischen terroristischen Vereinigung sieht das Gesetz eine Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren vor.
Die Hauptverhandlung dient der Klärung, ob die erhobenen Vorwürfe zutreffen; für den Angeklagten gilt bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung.
(c) OLG Celle, 18.08.2023