Das Oberlandesgericht Celle erprobt die elektronische Akte in Zivilsachen. Dem Start der Pilotierung gingen mehrmonatige Tests voran, die erfolgreich abgeschlossen wurden. Viele Justizbedienstete konnten die zum Einsatz kommende Software umfangreich testen und im Hinblick auf ihre Praxistauglichkeit bewerten. Im Rahmen der Pilotierung am Oberlandesgericht Celle wird zwar noch „hybrid“ gearbeitet. Die Papierakte bleibt also vorerst die rechtlich maßgebliche Akte. Nach erfolgreichem Abschluss der Pilotierung und der Umstellung der gesamten Zivilabteilung auf die elektronische Aktenführung wird die Papierakte jedoch bei allen Neueingängen vollständig entfallen.
„Der Start der eAkte am Oberlandesgericht Celle ist geglückt. Ich danke den vielen Kolleginnen und Kollegen des Oberlandesgerichts und des Zentralen IT-Betriebs der Niedersächsischen Justiz für ihr großes Engagement„, zeigt sich die Präsidentin des Oberlandesgerichts Celle Stefanie Otte erfreut. „Mit der sukzessiven Einführung der elektronischen Akte nimmt die Digitalisierung der Justiz Fahrt auf. Sie ist jedoch kein Selbstzweck“, betont Stefanie Otte. „Die eAkte wird die Abläufe in der Justiz, aber auch die Kommunikation mit den Verfahrensbeteiligten noch einmal deutlich effizienter gestalten„, ist Stefanie Otte überzeugt. „Gerade mit Blick auf Massenverfahren ist das digitale Arbeiten ein echter Gewinn„, unterstreicht sie das Potential der elektronischen Akte.
Nach der Einführung der elektronischen Akte in der gesamten Zivilabteilung wird das Oberlandesgericht die eAkte in Familiensachen erproben. Im Bezirk des Oberlandesgerichts Celle gehen immer mehr Gerichte mit der eAkte an den Start. Neben dem Landgericht Hildesheim, das in Zivilsachen bereits seit November 2022 rechtsverbindlich mit der elektronischen Akte arbeitet, stehen die Landgerichte Hannover und Bückeburg in den Startlöchern und werden im Sommer 2023 in Zivilsachen auf die elektronische Aktenführung umgestellt. In amtsgerichtlichen Zivilsachen wird im späten Frühjahr das Amtsgericht Uelzen den Echtbetrieb der elektronischen Akte erproben.
Hintergrund:
Das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs bestimmt, dass die Prozessakten ab dem 1. Januar 2026 flächendeckend bei allen Staatsanwaltschaften und Gerichten ausschließlich elektronisch zu führen sind. Für die Entwicklung eines elektronischen Arbeitsplatzes hat sich Niedersachsen mit den Ländern Bremen, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Saarland und Sachsen-Anhalt sowie dem Bundesarbeitsgericht zum sog. „e²-Verbund“ zusammengeschlossen. Gemeinsam werden unter Beachtung fachlicher und ergonomischer Aspekte die zur elektronischen Bearbeitung nötigen Softwarekomponenten entwickelt.
Quelle: Oberlandesgericht Celle, Pressemitteilung vom 27. Februar 2023