Unter dem Titel „Ein Terrorismusprozess aus der Sicht von Opferangehörigen“ hat Prof. Dr. Michael Buback, Sohn des 1977 von der RAF getöteten Generalbundesanwalts, von seinen Erfahrungen im Prozess gegen Verena Becker berichtet.
Von seinen ganz persönlichen Erfahrungen während eines aufsehenerregenden RAF-Prozesses hat Prof. Dr. Michael Buback im Oberlandesgericht Celle berichtet. Die Niedersächsische Akademie der Wissenschaften zu Göttingen hatte ihn als Redner im Rahmen der Vortragsreihe am Dienstag, 29. Oktober, vorgeschlagen.
Auf offener Straße wird am 7. April 1977 auf den Dienstwagen von Siegfried Buback geschossen. Der Generalbundesanwalt stirbt ebenso wie sein Fahrer Wolfgang Göbel und der Justizhauptwachtmeister Georg Wurster. Doch erst Jahre später, im Jahr 2007, beginnt sein Sohn, ein Chemieprofessor, eigene Ermittlungen zum Attentat anzustellen und schreibt seine Schlussfolgerungen zum Mord am Vater in dem Buch „Der zweite Tod meines Vaters“ nieder.
Michael Buback berichtet auch von der Zeit in Celle
Zu diesem Zeitpunkt sind drei Mitglieder der RAF – Christian Klar, Knut Folkerts und Brigitte Mohnhaupt – schon lange wegen ihrer Beteiligung am Attentat verurteilt. 2012 wird dann Verena Becker der Beihilfe zum Mordanschlag auf Siegfried Buback für schuldig befunden. Prof. Dr. Michael Buback tritt im Prozess als Nebenkläger auf. Aus seiner Sicht könnte Verena Becker die Schützin gewesen und über Jahre vom Verfassungsschutz gedeckt worden sein.
Im ausverkauften Vortragssaal des Oberlandesgerichts Celle berichtet Prof. Dr. Michael Buback von seinen Erfahrungen im Prozess, von seinen akribischen Recherchen, aber auch von seiner Kindheit in Celle. Dort arbeitete sein Vater nämlich vor seiner Zeit in Karlsruhe als Staatsanwalt. All das hat er gemeinsam mit seiner Frau auch in seinem Buch „Der General muss weg!“ niedergeschrieben.
„Ich bin überzeugt, dass wir in einem Rechtsstaat leben“
Den Prozess gegen Verena Becker bezeichnet Prof. Dr. Michael Buback zwar als „sinnlos“, den Glauben an das deutsche Rechtssystem hat er aber nicht verloren. „Ich bin überzeugt, dass wir in einem Rechtsstaat leben“, sagt er am Ende seines Vortrages.
Im Rahmen der beliebten Vortragsreihe wollen wir als Oberlandesgericht Celle die Möglichkeit bieten, ins Gespräch zu kommen, zu diskutieren und einen Perspektivwechsel zu wagen. Die Vortragsreihe ist dabei sogar älter als unsere Bundesrepublik: Sie spiegelt die Diskussionen, die unsere Gesellschaft bewegen, schon seit 1946 in Hunderten von Vorträgen wider.
(c) OLG Celle, 01.11.2024