Unter dem Titel „Ein Terrorismusprozess aus der Sicht von Opferangehörigen“ hat Prof. Dr. Michael Buback, Sohn des 1977 von der RAF getöteten Generalbundesanwalts, von seinen Erfahrungen im Prozess gegen Verena Becker berichtet.

Von seinen ganz persönlichen Erfahrungen während eines aufsehenerregenden  RAF-Prozesses hat Prof. Dr. Michael Buback im Oberlandesgericht Celle  berichtet. Die Niedersächsische Akademie der Wissenschaften zu Göttingen hatte  ihn als Redner im Rahmen der Vortragsreihe am Dienstag, 29. Oktober, vorgeschlagen. 

Auf offener Straße wird am 7. April 1977 auf den Dienstwagen von Siegfried  Buback geschossen. Der Generalbundesanwalt stirbt ebenso wie sein Fahrer  Wolfgang Göbel und der Justizhauptwachtmeister Georg Wurster. Doch erst Jahre  später, im Jahr 2007, beginnt sein Sohn, ein Chemieprofessor, eigene Ermittlungen  zum Attentat anzustellen und schreibt seine Schlussfolgerungen zum Mord am  Vater in dem Buch „Der zweite Tod meines Vaters“ nieder. 

Michael  Buback berichtet auch von der Zeit in Celle

Zu diesem Zeitpunkt sind drei Mitglieder der RAF – Christian Klar, Knut  Folkerts und Brigitte Mohnhaupt – schon lange wegen ihrer Beteiligung am  Attentat verurteilt. 2012 wird dann Verena Becker der Beihilfe zum Mordanschlag  auf Siegfried Buback für schuldig befunden. Prof. Dr. Michael Buback tritt im  Prozess als Nebenkläger auf. Aus seiner Sicht könnte Verena Becker die Schützin  gewesen und über Jahre vom Verfassungsschutz gedeckt worden sein. 

Im ausverkauften Vortragssaal des Oberlandesgerichts Celle berichtet Prof.  Dr. Michael Buback von seinen Erfahrungen im Prozess, von seinen akribischen  Recherchen, aber auch von seiner Kindheit in Celle. Dort arbeitete sein Vater  nämlich vor seiner Zeit in Karlsruhe als Staatsanwalt. All das hat er gemeinsam  mit seiner Frau auch in seinem Buch „Der General muss weg!“ niedergeschrieben. 

„Ich  bin überzeugt, dass wir in einem Rechtsstaat leben“

Den Prozess gegen Verena Becker bezeichnet Prof. Dr. Michael Buback zwar  als „sinnlos“, den Glauben an das deutsche Rechtssystem hat er aber nicht verloren.  „Ich bin überzeugt, dass wir in einem Rechtsstaat leben“, sagt er am Ende  seines Vortrages.

Im Rahmen der beliebten Vortragsreihe wollen wir als Oberlandesgericht  Celle die Möglichkeit bieten, ins Gespräch zu kommen, zu diskutieren und einen Perspektivwechsel  zu wagen. Die Vortragsreihe ist dabei sogar älter als unsere Bundesrepublik:  Sie spiegelt die Diskussionen, die unsere Gesellschaft bewegen, schon seit 1946  in Hunderten von Vorträgen wider.

(c) OLG Celle, 01.11.2024

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