Das Oberlandesgericht Celle zeigt seine Offenheit für Assistenzhunde jetzt ausdrücklich mit dem Aushang „Assistenzhund willkommen“.
Gerichte stehen allen Bürgerinnen und Bürgern offen. Wer eine Verhandlung in eigener Sache hat, kann sie genauso betreten wie Besucherinnen und Besucher. Diese Öffentlichkeit ist ein wesentliches Merkmal des Rechtsstaats.
„Natürlich gilt das Recht auf Zugang zu den Gerichten auch für Menschen mit Einschränkungen“, betont die Präsidentin des Oberlandesgerichts Celle Stefanie Otte. „Es versteht sich deshalb von selbst, dass sie Assistenzhunde mitnehmen können. Ich begrüße die Kampagne der Stadt Celle als „assistenzhundefreundliche Stadt“ sehr. Wir sind natürlich dabei!“
(c) OLG Celle, 13.09.2023