Nach nur zwei Verhandlungstagen hat der 5. Strafsenat des Oberlandesgerichts einen 33jährigen Angeklagten mit deutscher und tunesischer Staatsbürgerschaft u.a. wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung im Ausland (Islamischer Staat [IS]) zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und acht Monaten verurteilt, deren Vollstreckung für vier Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurde. Er hat dem Angeklagten unter anderem eine Geldzahlung in Höhe von 4.500 € auferlegt (Aktenzeichen 5 StS 2/21).
Der Senat hat insbesondere aufgrund des glaubhaften Geständnisses des Angeklagten festgestellt, dass dieser seinem Bruder 2015 insgesamt 6.000 € gezahlt habe, so dass dieser weiter in leitender Stellung in Syrien für den IS habe tätig sein können. Sein Bruder habe erwogen gehabt, ein Selbstmordattentat zu begehen. Der Angeklagte habe ihn daraufhin in der Hoffnung besucht, ihn zur Ausreise zu bewegen. Als sein Bruder aber in Syrien habe bleiben wollen, habe er ihm 4.500 € für den Kauf einer Wohnung in Raqqa und weitere 1.500 € für den Kauf von Einrichtungsgegenständen gegeben.
Diese Vorwürfe hat der Angeklagte in dem Verfahren eingeräumt und ein umfassendes Geständnis abgelegt. Ihm sei bewusst gewesen, dass er seinem Bruder mit dem Geld helfe, weiter in dem Ausbildungslager für den IS arbeiten zu können.
Aufgrund des Geständnisses konnte die zunächst für fünf Tage angesetzte Hauptverhandlung bereits am zweiten Sitzungstag beendet werden, nachdem sich der Senat anhand von Aussagen der polizeilichen Ermittlungsführerin und eines Ermittlungsrichters sowie einer Vielzahl von Dokumenten – insbesondere verschiedenen Vernehmungsprotokollen – die Überzeugung gebildet hatte, dass die Erklärungen des Angeklagten der Wahrheit entsprachen.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig; der Angeklagte, sein Verteidiger und die Generalstaatsanwaltschaft haben innerhalb von einer Woche die Möglichkeit, Revision einzulegen.
Quelle: Oberlandesgericht Celle, Pressemitteilung vom 7. März 2022