In dem Verfahren gegen einen 54-jährigen Bremer Pastor wegen des Vorwurfs der Volksverhetzung hat der 1. Strafsenat des Oberlandesgericht Bremen auf die heutige Revisionsverhandlung das Urteil des Landgerichts Bremen vom 20.05.2022 aufgehoben und das Verfahren zur erneuten Entscheidung an eine andere Kammer des Landgerichts Bremen zurückverwiesen.
Der Senat ist bei seiner Entscheidung dem Antrag der Generalstaatsanwaltschaft gefolgt. Diese hatte die Revision gegen das landgerichtliche Urteil damit begründet, dass die Tatsachenfeststellungen, die zum Freispruch des Angeklagte geführt hatten, unvollständig seien. Auch aus der Sicht des Senats lässt sich eine strafrechtliche Bewertung des Verhaltens des angeklagten Geistlichen nicht allein aufgrund der im Urteil auszugsweise wiedergegebenen Äußerungen treffen. Vielmehr bedarf es der Würdigung des gesamten Inhalts des vom Angeklagten am 19.10.2019 gehaltenen Vortrags, um auch den Kontext, in dem die Äußerungen gefallen sind, bewerten zu können.
Das Landgericht wird daher das Strafverfahren durch eine andere Strafkammer neu aufrollen müssen.
Quelle: OLG Bremen, Pressemitteilung vom 23. Februar 2023