Im Rahmen der diesjährigen Großen Richtertagung der niedersächsisch-bremischen Sozialgerichtsbarkeit konnten 110 Richterinnen und Richter einen Blick auf die Zukunft ihrer Arbeit werfen, die am Sozialgericht Stade bereits begonnen hat. Im vergangenen Monat wurde dort mit der Pilotierung der elektronischen Akte begonnen. Was unter dem Namen e²A (ergonomisch elektronischer Arbeitsplatz) zu verstehen ist, erläuterte Direktor Guido Clostermann: „Wir haben schon vorher viel digital gearbeitet, aber die E-Akte hat die Arbeit auf ein neues Niveau gehoben. Der Umgang ist intuitiv und die Rückmeldungen aus der Richterschaft sind sehr positiv.“
Der Pilotierung gingen umfassende Schulungen für Richterschaft und Servicedienste voraus um unterschiedlichen Vorkenntnissen und Wissensständen gerecht zu werden. In Stade soll die E-Akte zunächst fünf Monate im Echtbetrieb laufen. Danach sollen auch die übrigen niedersächsischen Sozialgerichte und das Landessozialgericht (LSG) sukzessive bis 2023 umgestellt werden.
„Die Sozialgerichtsbarkeit hat als eine der ersten Gerichtsbarkeiten den Anfang gemacht, die weiteren Bereiche der Justiz sollen insgesamt bis 2026 folgen“ erläuterte LSG-Vizepräsidentin Lioba Huss „Eine positive Resonanz des Pilotgerichts war für uns ganz wichtig. Erst wenn wir aus dem Kollegium hörten: „Das wollen wir haben!“, sollten es auch die anderen haben.“
Der konkrete Nutzen der Digitalisierung ließ nicht lange auf sich warten. „Es ist vorgekommen, dass eine Behörde nur wenige Stunden gebraucht hat, um auf die Klagbegründung zu erwidern. Die Verfahren können damit effizienter bearbeitet werden“ schilderte Clostermann „Ich bin sicher, dass die E-Akte auch für das rechtssuchende Publikum ein wichtiger Schritt nach vorne sein wird.“
Quelle: Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Pressemitteilung vom 28. Juni 2022