Die Niedersächsische Landesregierung hat am (heutigen) Dienstag beschlossen, Professor Dr. Stefan Korioth mit der Vertretung Niedersachsens im Rahmen einer Prozessgemeinschaft vor dem Bundesverfassungsgericht im Normenkontrollverfahren der Bayerischen Staatsregierung gegen den geltenden bundesstaatlichen Finanzausgleich zu beauftragen.

Die Länder Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen sind davon überzeugt, dass das geltende Finanzausgleichssystem den Vorgaben des Grundgesetzes entspricht. Unter federführender Koordination Niedersachsens wollen sie dem Antrag der Bayerischen Staatsregierung gemeinsam entgegentreten. Professor Dr. Korioth soll als Verfahrensbevollmächtigter dieser Länder mit der Erarbeitung gemeinsamer Stellungnahmen sowie der Vertretung vor dem Bundesverfassungsgericht beauftragt werden. In einzelnen Ländern steht ein dafür erforderlicher formaler Beschluss noch aus.

Dazu der Niedersächsische Finanzminister Gerald Heere: „Mit unserem geschlossenen, parteiübergreifenden Auftreten von alten und neuen Ländern, Stadtstaaten und Flächenländern sowie Zuschlags- und Abschlagsländern senden wir ein starkes Signal. Die Solidarität unter den Ländern ist gerade in diesen herausfordernden Zeiten ein hohes Gut. Der Finanzausgleich ist kein Selbstzweck, sondern soll für gleichwertige Lebensverhältnisse sorgen und verhindern, dass ganze Regionen abgehängt werden.“

Der Staatsrechtler Professor Dr. Korioth ist Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht an der Juristischen Fakultät der Ludwig-Maximilians-Universität München. Er hat Niedersachsen – jeweils in einer Prozessgemeinschaft mit weiteren Ländern – bereits in den Jahren 2003 und 2013 in den damaligen Finanzausgleichsverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht vertreten.

(c) Nds. Staatskanzlei, 29.08.2023

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