„Ich setze mich intensiv für eine zukunftsfähige Justiz in Mecklenburg-Vorpommern ein. Ein Schlüsselthema ist dabei die Ausbildung in allen Bereichen der Justiz. Unverzichtbar sind die Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger an den Gerichten und Staatsanwaltschaften. Waren vor zwei Jahren noch 20 Anwärterinnen und Anwärter zu Beamten auf Widerruf ernannt worden, werden es in diesem Jahr 25. Ein großer Dank geht dabei an die Fachhochschule für öffentliche Verwaltung, Polizei und Rechtspflege in Güstrow, die das dreijährige Studium ausrichtet“, sagt die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz, Jacqueline Bernhardt in ihrem Grußwort zum Rechtspflegertag am Oberlandesgericht Rostock.
„Die Bedarfslage wird alle zwei Jahre neu prognostiziert. Die aktuelle Entwicklung bei den außerplanmäßigen Personalabgängen in der entsprechenden Laufbahngruppe sowie auch die Abgänge der Studierenden bereits innerhalb des Vorbereitungsdienstes beachtend wurde in diesem Jahr vorgeschlagen, für den Einstellungsjahrgang 2022 die Anzahl der Rechtspflegeranwärterinnen und -anwärter von 20 auf 25 zu erhöhen. Zum 1. August 2022 wird dieser neue Jahrgang vom Präsidenten des Oberlandesgerichts ernannt werden. Insgesamt waren gut 270 schriftliche Bewerbungen eingegangen. Das ist ein leichter Rückgang gegenüber früheren Jahrgängen. Es zeigt aber dennoch die Attraktivität des Rechtspflegerdienstes in Mecklenburg-Vorpommern“, so die Justizministerin weiter.
„Ein weiterer Punkt in Sachen Ausbildung ist die Neufassung der Rechtspflegerausbildungs- und Prüfungsordnung. Künftig wird der fachtheoretische Studienteil erweitert und angeglichen, um das Fachstudium mit den anderen Ländern vergleichbarer zu machen. Wichtig ist mir als Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz auch, dass die Neufassung sämtlichen rechtsförmlichen Vorgaben zur sprachlichen Gestaltung von Rechtsverordnungen gemäß dem vom Bundesministerium der Justiz herausgegebenen Handbuch der Rechtsförmlichkeit entspricht. So wird künftig die Gleichstellung von Frauen und Männern in der Verordnung auch sprachlich zum Ausdruck gebracht. Derzeit befindet sich der Verordnungsentwurf in Abstimmung“, so die Ministerin.
Quelle: Ministerium für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Mecklenburg-Vorpommern, Pressemitteilung vom 23. Juni 2022