Die 10. Großen Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Stuttgart, Az. 10 KLs 3 Js 15816/22, verhandelt ab Mittwoch, 02.10.2024, 09.00 Uhr, gegen ein führendes Mitglied der sog. „Querdenken“-Bewegung.
Seit März 2023 ist gegen diesen ein Strafverfahren anhängig. Die Staatsanwaltschaft warf dem Angeklagten vor, sich im Zusammenhang mit der sog. „Querdenken“-Bewegung jeweils in einem besonders schweren Fall wegen versuchten Betrugs in 9.450 tateinheitlichen Fällen, vier Fällen der Geldwäsche, versuchter Steuerhinterziehung in vier Fällen sowie vollendeter Steuerhinterziehung strafbar gemacht zu haben.
Mit Beschluss vom 6. Oktober 2023 ließ die 10. Große Wirtschaftsstrafkammer die Anklage hinsichtlich der steuerstrafrechtlichen Vorwürfe zur Hauptverhandlung zu und eröffnete insoweit das Hauptverfahren. Hinsichtlich der Betrugs- und Geldwäschevorwürfe lehnte sie die Eröffnung des Hauptverfahrens ab.
Der 1. Strafsenat des Oberlandesgerichts Stuttgart eröffnete am 24. Januar 2024 auf die sofortige Beschwerde der Staatsanwaltschaft Stuttgart das Hauptverfahren wegen des Vorwurfs des versuchten Betruges im besonders schweren Fall in 9.450 tateinheitlichen Fällen vor der 10. Großen Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Stuttgart und ließ die Anklage der Staatsanwaltschaft Stuttgart auch insoweit zur Hauptverhandlung zu. Gleichzeitig bestätigte der Senat den Beschluss des Landgerichts Stuttgart vom 6. Oktober 2023, soweit darin betreffend die Tatvorwürfe der Geldwäsche die Eröffnung des Hauptverfahrens abgelehnt wurde.
Die Wirtschaftsstrafkammer ist in der Hauptverhandlung mit drei Berufsrichtern einschließlich des Vorsitzenden sowie zwei Schöffen besetzt.
Es sind 32 weitere Hauptverhandlungstermine bis in den April 2025 angesetzt.
(c) LG Stuttgart, 05.08.2024