Das Landgericht Schweinfurt hat in einem Berufungsverfahren einen ehemaligen Bundeswehrsoldaten wegen seiner Weigerung sich gegen das Corona-Virus impfen zu lassen zu einer Geldstrafe verurteilt. Der 28-Jährige ehemalige Soldat wurde zu 90 Tagessätzen à 45 Euro wegen Gehorsamsverweigerung verurteilt.
Ursprünglich wurde er im Juli letzten Jahres vom Amtsgericht Bad Kissingen freigesprochen – der Befehl sich impfen zu lassen sei nicht verhältnismäßig gewesen. Damit wandte sich das Amtsgericht gegen die obergerichtliche Rechtsprechung der beiden Wehrdienstsenate des Bundesverwaltungsgerichts. Diese hatten die Impfpflicht für Soldaten für rechtmäßig erachtet. Die Staatsanwaltschaft wollte den Freispruch nicht akzeptieren und legte Berufung gegen das Urteil ein.
Der Angeklagte hatte die Impfung aus Angst vor möglichen Nebenwirkungen abgelehnt. Der Fall wirft weiterhin Fragen zur Impfpflicht und den Konflikten zwischen individuellen Freiheiten und militärischen Anforderungen auf.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Der Angeklagte kann Revision beim Bayerischen Obersten Landesgericht einlegen. Ein weiterer Fall eines Freispruchs durch das Amtsgericht Bad Kissingen ist noch am Landgericht Schweinfurt anhängig. Ein Termin wurde von der Kammer noch nicht bestimmt.