Die 6. Große Strafkammer – Schwurgericht – des Landgerichts Osnabrück verhandelt ab Mittwoch, dem 7. August 2024, gegen den jetzt 55-jährigen Angeklagten aus Nordhorn wegen des Vorwurfes des Totschlags und gegen die jetzt 49-jährige Angeklagte, ebenfalls aus Nordhorn, wegen des Verdachts der Beihilfe zum Totschlag und der Beleidigung – Aktenzeichen 6 Ks 7/24.
Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten vor, am 9. Februar 2024 in der von ihm und der Angeklagten bewohnten Wohnung gegen 18:00 Uhr mit einem 51 Jahre alten Mann in Streit geraten zu sein, nachdem sie vorher alkoholische Getränke konsumiert haben sollen. Hintergrund des Streites soll der Verdacht des Angeklagten gewesen sein, der Mann habe seine Lebensgefährtin (die Angeklagte) belästig. In Anwesenheit der Angeklagten soll der Angeklagte wiederholt massiv mit einer Flasche auf den Mann eingeschlagen haben. Aufgrund der Verletzungen an Kopf und Oberkörper verstarb der Mann mutmaßlich noch in der Tatnacht.
In der Zeit bis zum 17. Februar 2024 sollen die Angeklagten den Leichnam des Mannes zerteilt und in Tüten verpackt haben, welche der Angeklagte dann in der Nacht auf den 17. Februar 2024 in den Ems- Vechte-Kanal bei Nordhorn geworfen haben soll.
Die Angeklagte soll darüber hinaus am 15. März 2024 zwei Polizeibeamte beleidigt haben.
Die Angeklagten befinden sich seit März 2024 in Untersuchungshaft.
Totschlag wird gemäß § 212 Abs. 1 StGB mit einer Freiheitsstrafe zwischen 5 und 15 Jahren bestraft. Die Strafe für Beihilfe richtet sich nach dem Strafrahmen der Haupttat, hier also dem Totschlag. Die Strafe ist jedoch gemäß § 27 Abs. 2 Satz 2 StGB zu mildern, woraus sich ein Strafrahmen zwischen 2 Jahren und 11 Jahren und 3 Monaten Freiheitsstrafe ergeben würde. Beleidigung wird gemäß § 185 Abs. 1 StGB mit Geldstrafe oder mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr geahndet.
Das Gericht hat 10 Verhandlungstage bis Anfang November 2024 angesetzt. Die Verhandlung beginnt am 7. August 2024 um 9:00 Uhr im Schwurgerichtssaal – Saal 272 – des Landgerichts Osnabrück.
(c) LG Osnabrück, 01.08.2024