Das Urteil der 2. Großen Strafkammer – Wirtschaftsstrafkammer – des Landgerichts Osnabrück vom 12. Mai 2022 im Prozess wegen der Vermarktung nicht existierender Windparkprojekte ist rechtskräftig, Aktenzeichen 2 KLs 2/21, vgl. auch PM 32/21 vom 16. August 2021, PM 21/22 vom 12. Mai 2022. Alle fünf Angeklagten sowie die Staatsanwaltschaft Osnabrück hatten zunächst Rechtsmittel gegen das Urteil eingelegt. Das Verfahren wurde vor dem Bundesgerichtshof unter dem Aktenzeichen 3 StR 466/22 geführt.
Das Verfahren um den heute 33 Jahre alten Angeklagten, dessen weitere Familienmitglieder sowie einen Geschäftspartner, welches über 10 Monate und an mehr als 30 Tagen vor der Wirtschaftsstrafkammer verhandelt wurde, hatte auch internationales Interesse erfahren. Geschädigte Unternehmen waren drei ausländische Energiekonzerne. Zur Überzeugung der Kammer stand aufgrund der geständigen Einlassungen der Angeklagten sowie nach Durchführung der Beweisaufnahme fest, dass der 33 Jahre alte Angeklagte sowie sein 66 Jahre alter Geschäftspartner Beteiligungen an Windparkprojekten angeboten hatten, die tatsächlich nicht existierten. Drei ausländische Energiegesellschaften zahlten nach Abschlussder sogenannten Projektverträge insgesamt circa 10 Millionen Euro. Die Familienmitglieder des 33 Jahre alten Angeklagten waren zur Überzeugung der Kammer unter anderem für die Fälschungen der maßgeblichen Unterlagen zuständig und stellten die Fälschungen im Rahmen der Vertragsgespräche zur Verfügung. Der 33 Jahre alte Angeklagte und sein Geschäftspartner wurden zu Gesamtfreiheitstrafen von 7 Jahren und 6 Monaten und 7 Jahren verurteilt. Gegen die Familienmitglieder des 33 Jahre alten Angeklagten verhängte die Wirtschaftsstrafkammer Gesamtfreiheitsstrafen zwischen 3 Jahren und 3 Jahren und 7 Monaten.
Nachdem das Urteil gegen den 66 Jahre alten Angeklagten sowie die Mutter und Schwester des 33 Jahre alten Angeklagten nach Rücknahme der Revisionen seitens der Verteidigung und der Staatsanwaltschaft im Juni, September und Oktober 2022 rechtskräftig geworden war, ist das Urteil inzwischen auch gegen den 33 Jahre alten Angeklagten und seinen 30 Jahre alten Bruder rechtskräftig. Nunmehr haben auch deren Verteidiger und die Staatsanwaltschaft die eingelegten Rechtsmittel gegen das Urteil zurückgenommen.
Die Entscheidung der 2. Großen Strafkammer – Wirtschaftsstrafkammer – des Landgerichts Osnabrück ist damit gegen alle Angeklagten rechtskräftig.
Quelle: Landgericht Osnabrück, Pressemitteilung vom 15. Mai 2023