Nach der Anklageschrift der Bayerischen Zentralstelle zur Bekämpfung von Betrug und Korruption im Gesundheitswesen (ZKG) bei der Generalstaatsanwaltschaft Nürnberg soll der Angeklagte in den Jahren 2014 bis 2020 gegenüber der Kassen-zahnärztlichen Vereinigung Bayerns in insgesamt 25 Quartalsabrechnungen tatsächlich nicht erbrachte Leistungen zu Unrecht abgerechnet und hierdurch einen Gesamtschaden von ca. 3,1 Mio. € verursacht haben.

Der Prozess vor der 18. Strafkammer des Landgerichts Nürnberg-Fürth beginnt am Montag, 4. September um 9:00 Uhr.

(c) LG Nürnberg-Fürth, 24.08.2023

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