Die 1. Große Strafkammer des Landgerichts München II hat heute die beiden Angeklagten wegen versuchten Mordes in vier Fällen, versuchter Brandstiftung mit Todesfolge, schwerer Brandstiftung und anderen Delikten zu Freiheitsstrafen von 9 Jahren bzw. 9 Jahren 6 Monaten verurteilt.

Zur Überzeugung der Kammer hatten sich die beiden Angeklagten dazu verabredet, einen von dem Angeklagten Gökhan K betriebenen und seit geraumer Zeit verlustbringenden Supermarkt in Markt Schwaben durch einen Brand zu zerstören und sich so einerseits von dem überschuldeten Geschäft zu lösen und gegenüber Gläubigern -einschließlich der mit einem hohen Darlehen involvierten Familie des Inhabers- den Anschein zu erwecken, dass der Brand die Ursache für die Insolvenz wäre. . Der Angeklagte Hessam P war bei dem Angeklagten Gökhan K beschäftigt. In den späten Abendstunden des 22.01.2022 verteilte der Angeklagte Hessam P in den Räumen des Supermarktes aus drei 10-Liter-Kanistern erhebliche Mengen Benzin an mehreren Stellen über die gesamte Ladenfläche und Nebenräume verteilt und entzündete dieses anschließend . Der Brand zerstörte – wie von den Angeklagten gewollt – die Räumlichkeiten des Supermarktes großflächig und breitete sich auch auf die beiden darüber liegenden Geschosse und den Dachstuhl des Gebäudes aus. Dort hielten sich zum Tatzeitpunkt – wie die Angeklagten wussten – mindestens vier Personen auf. Diese konnten sich glücklicherweise unverletzt auf die Straße retten. Am Gebäude entstand aber ein erheblicher Sachschaden.

Das Gericht zeigte sich von der Täterschaft der Angeklagten überzeugt, nachdem der Supermarkt keine Aufbruchspuren aufwies, so dass davon auszugehen war, dass der Täter über einen Schlüssel verfügte. Zudem hatte sich herausgestellt, dass die Videoüberwachungslage des Supermarktes zur Vermeidung von nachteiligen Beweisen so manipuliert war, dass alles auf eine Vornahme der Manipulation durch den Ladeninhaber selbst hindeutet. Zuletzt verfügten die verschuldeten Angeklagten auch über ein Motiv für die Tat. 

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Der Verteidigung und der Staatsanwaltschaft München II steht das Rechtsmittel der Revision zum Bundesgerichtshof offen, das binnen einer Woche ab heute eingelegt werden müsste.

LG München II, 26.11.2024

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