Im Anschluss an einen Termin zur mündlichen Haftprüfung am 05.02.2024 hat die 4. Große Strafkammer des Landgerichts München I gestern den gegen den Angeklagten Oliver B. bestehenden Haftbefehl gegen strenge Auflagen außer Vollzug gesetzt.
Der Angeklagte Oliver B. wurde heute Nachmittag aus der Untersuchungshaft entlassen. Dort hatte er sich seit dem 06.07.2020 befunden.
Nach vorläufiger Beurteilung der Sach- und Rechtslage unter Berücksichtigung der bisherigen Haftdauer, der geständigen Einlassung des Angeklagten und seinen Schadenswiedergutmachungsbemühungen ist die Kammer der Auffassung, dass die angeordneten Auflagen ausreichen, um die nach wie vor bestehende Verdunkelungs- und Fluchtgefahr so weit zu vermindern, dass der Angeklagte auf freien Fuß gesetzt werden kann.
Die Kammer hat dem Angeklagten unter anderem auferlegt, eine Meldebestätigung über einen Wohnsitz binnen einer Woche einzureichen und allen gerichtlichen Vorladungen Folge zu leisten. Der Angeklagte hat sämtliche Ausweisdokumente bei der Staatsanwaltschaft zu hinterlegen und seiner Pflichtverteidigerin eine Ladungs- und Zustellungsvollmacht zu erteilen. Darüber hinaus wird ihm untersagt, Kontakt zu den Mitangeklagten und zu (potenziellen) Zeugen aufzunehmen.