
In der bayerischen Landeshauptstadt wurden im vergangenen Jahr national und auf europäischer Ebene die meisten Patentstreitigkeiten zu Gericht gebracht. Bayerns Justizminister Georg Eisenreich: „Das Landgericht München I hat mit 231 neu eingegangenen Verfahren im Jahr 2024 erstmals das Landgericht Düsseldorf überholt. Dazu kommen die Verfahren des Einheitlichen Patentgerichts (EPG) an dessen Münchner Standort. Seit Gründung dieses europäischen Gerichts im Juni 2023 gab es 270 Verletzungsverfahren, allein 90 davon wurden bei der Lokalkammer in München eingereicht, gefolgt von der Lokalkammer Düsseldorf mit 58 Verfahren. Das wertet München als Patentrechtsstandort weiter auf.“
Das Landgericht München I zählt national und international zu den renommiertesten Gerichten für Patentstreitigkeiten. Daneben beherbergt München eine Abteilung der Zentralkammer sowie eine von vier deutschen Lokalkammern des EPG. Das EPG ist ein gemeinsames Gericht für derzeit 18 Mitgliedsstaaten der EU, für die das Übereinkommen über ein Einheitliches Patentgericht am 1. Juni 2023 in Kraft getreten ist.Eisenreich: „Das Einheitliche Patentgericht ermöglicht einen effizienten länderübergreifenden Patentschutz vor nur einer Gerichtsbarkeit. Es freut mich, dass auch Richterinnen und Richter aus dem Freistaat Bayern dort erfolgreich ihre Expertise einbringen.“
Mit dem Deutschen Patent- und Markenamt, dem Bundespatentgericht, der Europäischen Patentorganisation und dem Europäischen Patentamt hat München schon seit Jahren eine zentrale Bedeutung als deutscher und europäischer Patentrechtsstandort. Eisenreich: „München hat seine internationale Spitzenstellung als Patentrechtsstandort erfolgreich ausgebaut. Dafür möchte ich allen Beteiligten herzlich danken.“
Hintergrund:
Der Begriff Patent bezeichnet ein gewerbliches Schutzrecht, das neben dem Gebrauchsmuster für den Schutz technischer Erfindungen gewährt wird.
Das Einheitliche Patentgericht ist ein gemeinsames Gericht der teilnehmenden EU-Mitgliedstaaten. Es ist zuständig für Streitigkeiten über Einheitspatente und europäische Patente. Es besteht aus einer Kanzlei in Luxemburg, einem Gericht erster Instanz mit Zentralkammer in Paris, Zentralkammerabteilungen in München und Mailand sowie mehreren Lokal- und Regionalkammern in den Mitgliedstaaten, einem Berufungsgericht mit Sitz in Luxemburg und einem Mediations- und Schiedszentrum. Deutschland verfügt mit den Lokalkammern in Düsseldorf, München, Mannheim und Hamburg als einziger Mitgliedsstaat über mehrere Lokalkammern.
Das Übereinkommen über ein Einheitliches Patentgericht wurde von 24 EU-Mitgliedstaaten unterzeichnet. Es ist derzeit in 18 Staaten in Kraft, von denen es ratifiziert wurde. Die Lokal- und Regionalkammern sind grundsätzlich mit drei rechtlich qualifizierten Richterinnen und Richtern besetzt. Darüber hinaus wird bei Bedarf ein technisch qualifizierter Richter mit Qualifikationen und Erfahrung auf dem betreffenden Fachgebiet zugeteilt. Weil Deutschland zu den Vertragsmitgliedstaaten mit hohem Fallaufkommen gehört, sind zwei der drei Richterinnen und Richter der Lokalkammern deutsche Staatsangehörige. Aufgrund der hohen Eingangszahlen am Standort München wurde bei der Lokalkammer München bereits 2024 eine zweite Kammer eingerichtet.
StMJ, 21.03.2025