Das Landgericht München I hat jetzt die von zwei Journalisten eingereichten Beschwerden gegen das heimliche Abhören des Pressetelefons der Letzten Generation zurückgewiesen. Die Beschwerdeführer werden von der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) und von Reporter ohne Grenzen (RSF) unterstützt.
Anders als das Amtsgericht München, sieht das Landgericht München I in der Abhörmaßnahme einen tiefgreifenden Eingriff in die Pressefreiheit. Gleichzeitig stuft es die Überwachungsanordnung als verhältnismäßig ein und verwirft damit die im November 2023 eingereichten Beschwerden. Gegen diese Entscheidungen prüfen GFF und RSF nun weitere rechtliche Schritte.
Die Beschwerden richteten sich gegen Beschlüsse des Amtsgerichts München, in denen das Gericht die Abhörmaßnahme der Generalstaatsanwaltschaft München für ausreichend begründet und damit rechtmäßig erklärte. Das Grundrecht der Journalisten auf Pressefreiheit erwähnte das Amtsgericht in den anordnenden Beschlüssen überhaupt nicht.
„Gezielte staatliche Überwachung von Journalist*innen gefährdet die Pressefreiheit und damit unsere Demokratie. Das darf von Gerichten in einem Rechtsstaat nicht einfach so durchgewunken werden“, sagt Benjamin Lück, Jurist und Verfahrenskoordinator bei der GFF. „Journalist*innen müssen gerade auch bei Recherchen zu kontroversen Protestformen vertrauliche Gespräche führen können, ohne damit rechnen zu müssen, dass die Sicherheitsbehörden mithören.“
„Journalistische Arbeit braucht vertrauliche Kommunikation. Die Pressefreiheit und in diesem Fall das Fernmeldegeheimnis hätten daher bei den strafrechtlichen Ermittlungen schon vom Amtsgericht unbedingt besonders berücksichtigt werden müssen. Eine angemessene Abwägung ergibt: Die Telekommunikationsüberwachung des Pressetelefons war nicht verhältnismäßig“, betont Rechtsanwältin Nicola Bier.
Die Generalstaatsanwaltschaft München hatte das Pressetelefon der Letzten Generation von Oktober 2022 bis April 2023 heimlich überwacht. Anlass waren Ermittlungen wegen des Vorwurfs der Bildung einer „kriminellen Vereinigung“. Aus Sicht der GFF war diese Maßnahme eindeutig verfassungswidrig: Das Interesse an der Verfolgung der Tatvorwürfe gegen die Mitglieder der Letzten Generation muss beim Pressetelefon hinter einem so schwerwiegenden Eingriff in die zentralen Grundrechte der Pressefreiheit und des Fernmeldegeheimnisses zurückstehen. Beschwerdeführer sind zwei von der Abhörmaßnahme betroffenen Journalisten, Jörg Poppendieck (rbb) und Jan Heidtmann (SZ). Beide hatten über das Pressetelefon Gespräche mit der Letzten Generation geführt.
Weitere Informationen zum Verfahren finden Sie unter:
https://freiheitsrechte.org/themen/demokratie/abhoermassnahme
(c) GFF, 07.08.2024