Das Landgericht München I hat heute den Angeklagten nach sechstägiger Hauptverhandlung wegen vorsätzlicher Körperverletzung verwarnt und eine Geldstrafe in Höhe von 40 Tagessätzen zu je 5.000 € vorbehalten. Im Übrigen hat das Gericht den Angeklagten freigesprochen.

Die Kammer geht davon aus, der Angeklagte am 19.07.2018 während einer gemeinsamen Urlaubsreise im Rahmen einer zunächst verbalen und dann auch körperlichen Auseinandersetzung die Geschädigte mit der Faust oder dem Handballen ins Gesicht schlug und sie dabei am Auge verletzte. Von weiteren Körperverletzungshandlungen des Angeklagten gegenüber der Geschädigten konnte das Gericht sich dagegen nicht überzeugen. Die Staatsanwaltschaft hatte dem Angeklagten noch vorgeworfen, ein Windlicht und eine befüllte Kühltasche in Richtung der Geschädigten geworfen zu haben.

Das Gericht stützte sich bei den Feststellungen zu der tatsächlich erfolgten Körperverletzung vor allem auf den rechtsmedizinischen Sachverständigen, der insbesondere die Version des Angeklagten, er habe die Geschädigte lediglich geschubst für nicht vereinbar mit dem fotografisch dokumentierten Verletzungsbild hielt.

Die Berufungskammer verzichtete darauf, den Angeklagten zu bestrafen und sprach lediglich eine Verwarnung mit Strafvorbehalt aus. Für den Fall, dass der Angeklagte erneut straffällig wird, muss er eine Geldstrafe in Höhe von 40 Tagessätzen zu je 5.000 € bezahlen. Die Kammer erteilte ihm zudem die Auflage, insgesamt 100.000 € an zwei gemeinnützige Einrichtungen zu bezahlen. Diese vergleichsweise milde Rechtsfolge erklärte die Vorsitzende Richterin insbesondere mit der langen Verfahrensdauer, dem teilweisen Geständnis des Angeklagten sowie dem Umstand, dass er bislang nicht vorbestraft ist. Die Kammer berücksichtigte auch, dass es zu keinen nachhaltigen Verletzungen bei der Geschädigten gekommen sei und dass es im Rahmen einer toxischen Beziehung zwischen dem Angeklagten und der Geschädigten auch zu gewalttätigen Übergriffen gegenüber dem Angeklagten gekommen sei. Die Vorsitzende Susanne Hemmerich betonte, dass ihr sehr daran gelegen sei, dass die beiden Töchter des Angeklagten und der Geschädigten zur Ruhe kommen.

Das Urteil markiert das vorläufige Ende eines langjährigen Verfahrens, bei dem der Angeklagte zunächst vom Amtsgericht München und nach einer Berufungseinlegung vom Landgericht München I wegen Körperverletzungsdelikten zu Geldstrafen verurteilt worden war. Das Bayerische Oberste Landesgericht hatte diese Verurteilung allerdings aufgehoben und die Sache an das Landgericht München I zur erneuten Entscheidung zurückverwiesen.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Der Verteidigung und der Staatsanwaltschaft München I steht das Rechtsmittel der Revision zum Bayerischen Obersten Landesgericht offen, das binnen einer Woche ab heute eingelegt werden müsste.

(c) LG München I, 19.07.2024

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