Das Schwurgericht des Landgerichts München I hat den Angeklagten heute in einem Wiederaufnahmeverfahren freigesprochen.

Das Landgericht München II hatte den Angeklagten Manfred G. mit rechtskräftigem Urteil vom 17.01.2012 wegen Mordes und vorsätzlicher Körperverletzung schuldig gesprochen und zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Dieses Urteil wurde mit dem heutigen Freispruch aufgehoben.

Anhand von insgesamt sieben neuen Sachverständigengutachten, die auf Erkenntnisse zurückgreifen konnten, die zum Zeitpunkt der früheren Verurteilung noch nicht zur Verfügung standen, hat sich das Gericht davon überzeugt, dass die Geschädigte infolge eines Unfalls gestorben ist. Es hätten sich keine tatsächlichen Anhaltspunkte dafür ergeben, dass ein Tötungsdelikt begangen worden sei.

Die Beweisaufnahme habe auch losgelöst von der Annahme eines Unfallgeschehens keinen Hinweis auf eine Täterschaft des Angeklagten ergeben. Der Angeklagte habe insbesondere für den wahrscheinlichen Todeszeitraum der Verstorbenen – der anhand neuer Methoden neu berechnet wurde – ein Alibi.

Briefkopf Version 2

Der Angeklagte wurde daher vom Schwurgericht wegen erwiesener Unschuld freigesprochen.

Zugleich stellte das Gericht die Pflicht zur Entschädigung des Angeklagten für die Zeit der Inhaftierung fest.

Die Vorsitzende Richterin Elisabeth Ehrl erklärte abschließend, dass es ihr aufrichtig leidtue, dass der Angeklagte am Tag seiner Festnahme aus seinem damaligen Leben gerissen worden sei und so lange Zeit unschuldig in Haft habe verbringen müssen.

Die Staatsanwaltschaft hat bereits mitgeteilt, dass sie kein Rechtsmittel gegen das Urteil einlegen werde, da antragsgemäß freigesprochen wurde.

(c) LG München, 07.07.2023

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