Die 4. große Strafkammer (Jugendkammer) des Landgerichts Köln hat heute einen 15-jährigen Angeklagten wegen Verabredung zum Mord und Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten in Tateinheit mit Verwenden von Kennzeichen eines von einem Betätigungsverbot betroffenen Vereins zu einer Einheitsjugendstrafe von vier Jahren verurteilt.
Im Rahmen der nicht öffentlich durchgeführten Hauptverhandlung haben sich die von der Generalstaatsanwaltschaft in Düsseldorf mit Anklageschrift vom 18. März 2024 erhobenen Tatvorwürfe zur Überzeugung des Gerichts im Kern bestätigt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass sich der Angeklagte seit Herbst 2023 radikalisiert hat und bereits nach wenigen Wochen zusammen mit einem gesondert verfolgten Mittäter verabredete, einen islamistisch motivierten Terroranschlag auf den Weihnachts- markt in Leverkusen-Opladen zu verüben. Abweichend vom Anklagevorwurf sollte der Verabredung entsprechend ein LKW angemietet werden, mit dem der Angeklagte über den Weihnachtsmarkt zu fahren und hierbei möglichst viele, von ihm als „Ungläubige“ erachtete, Personen durch Überfahren zu töten gedachte. Der Mittäter sollte die Tat zum Zwecke der späteren Veröffentlichung filmen. Zudem liegt der heutigen Verurteilung die Feststellung zu Grunde, dass der Angeklagte im gleichen Zeitraum in den sozialen Medien in einer Chatgruppe ein Video veröffentlichte, in dem er einen Anschlag auf vermeintlich „Ungläubige“ ankündigte. Im Hinter- grund des Videos war ein Erkennungszeichen des sogenannten Islamischen Staates (IS) sichtbar.
Im Rahmen der Hauptverhandlung hat sich der nicht vorbestrafte Angeklagte umfassend geständig eingelassen.
Der Angeklagte befindet sich aktuell in Untersuchungshaft. Die Kammer hat die Fortdauer der Untersuchungshaft angeordnet.
Die Entscheidung des Landgerichts Köln ist nicht rechtskräftig. Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung.
(c) LG Köln, 28.06.2024