Die 17. Zivilkammer des Landgerichts Hannover hat mit Urteil vom 04.05.2023 einer Klage auf Werklohnzahlung für die Erstellung eines Reit-/ Bewegungsplatzes überwiegend stattgegeben.
Im Rahmen der Beweisaufnahme durch Einholung eines Sachverständigengutachtens war die Anwesenheit eines Pferdes zur Prüfung des Reitplatzes erforderlich, das von der Vorsitzenden Richterin am Landgericht Schwerin zur Verfügung gestellt wurde. Dabei beritt die Vorsitzende mit ihrem Pferd (Hippie) ein vom Sachverständigen vorgesehenes Stück des Platzes.
Aufgrund des Ergebnisses des Sachverständigengutachtens und der eigenen Wahrnehmung der Vorsitzenden Richterin steht zur Überzeugung der Zivilkammer fest, dass der Reitplatz mangelfrei errichtet wurde. Insbesondere aufgrund des eigenen Eindrucks beim Reiten auf dem Platz ist die Zivilkammer zu dem Ergebnis gelangt, dass der Sand eine hinreichende Trittfestigkeit aufweist. Dabei konnte die Zivilkammer auf die Sachkunde der Kammervorsitzenden zurückgreifen, die seit 41 Jahren reitet, verschiedene Prüfungen absolviert hat und über verschiedene Abzeichen verfügt.
Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.
Quelle: Landgericht Hannover, Pressemitteilung vom 17. Mai 2023