Im sog. Stadtparkverfahren müssen sich elf junge Männer vor dem Landgericht Hamburg wegen des Vorwurfs verantworten, im Hamburger Stadtpark in der Nacht vom 19. auf den 20. September 2020 Straftaten zum Nachteil einer damals 15-Jährigen begangen zu haben, die an diesem Abend eine Party auf der Festwiese besuchte. Nach Abtrennung des Verfahrens gegenüber einem (inzwischen) 20-jährigen Angeklagten wurde dieser gestern von dem Vorwurf der Beihilfe zur Vergewaltigung und der Herstellung jugendpornographischer Inhalte und Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen freigesprochen. Eine Beteiligung des Angeklagten an diesen Taten konnte nicht nachgewiesen werden, schon die Anwesenheit des Angeklagten während des mutmaßlichen Tatgeschehens war nicht sicher feststellbar. Die Entscheidung erfolgte auf übereinstimmenden Antrag von Staatsanwaltschaft, Nebenklage und Verteidigung.
Gegenstand des gestern in nicht-öffentlicher Sitzung verkündeten Urteils war zugleich eine hinzuverbundene Anklage wegen des Vorwurfs einer anderweitigen Tat, die der Angeklagte zeitlich früher, und zwar vor Vollendung des 18. Lebensjahres begangen haben sollte. Auch von diesem Vorwurf wurde der Angeklagte gestern freigesprochen, da eine Beteiligung nicht nachweisbar war.
Die seit dem 10. Mai 2022 laufende Hauptverhandlung im sog. Stadtparkverfahren wird gegenüber den verbleibenden 10 Angeklagten fortgesetzt. Es sind derzeit Termine bis September 2023 geplant.
Quelle: LG Hamburg, Pressemitteilung vom 11. April 2023