Die Kanzlei Schertz Bergmann teilt mit:
Seit dem 15.05.2024 veröffentlicht der Norddeutsche Rundfunk (NDR) den gemeinsam mit der Süddeutschen Zeitung produzierten, vierteiligen Podcast „Rammstein – Row Zero“. Wegen der Verletzung der Persönlichkeitsrechte von Till Lindemann in den Folgen 1 und 2 des Podcasts hatten wir bereits zwei einstweilige Verfügungen des Landgerichts Hamburg erwirkt.
Nunmehr wurden zwei weitere einstweilige Verfügungen erlassen:
Mit Beschluss vom 21.08.2024 wurde dem NDR verboten, den Verdacht zu erwecken, unser Mandant habe sexuelle Handlungen an einer als „Kaya R.“ bezeichneten und zu diesem Zeitpunkt bewusstlosen Frau ohne deren Zustimmung vorgenommen, wie geschehen in Folge 4 des Podcasts (Az. 324 O 329/24).
Zuvor war dem NDR mit Beschluss vom 14.08.2024 verboten worden, in Bezug auf unseren Mandanten den Verdacht zu erwecken, er habe während seiner Zeit als Leistungsschwimmer in der DDR zu den gedopten Athlet:innen gehört, wie in Folge 3 des Podcast geschehen (Az. 324 O 317/24).
Das Landgericht stellt fest, dass es für diese Verdachtserweckungen jeweils an dem erforderlichen Mindestbestand an Beweistatsachen fehle.
Damit konnten gegen alle vier Folgen des NDR-Podcasts „Rammstein – Row Zero“ einstweilige Verfügungen wegen unzulässiger Verdachtsberichterstattung durchgesetzt werden.
(c) SchertzBergmann, 23.08.2024